32014L0035 - Richtlinie (EU) 35/2014

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Anhang 2 32014L0035 - ANHANG II

  1. BETRIEBSMITTEL UND BEREICHE, DIE NICHT UNTER DIESE RICHTLINIE FALLEN

    Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre

    Elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel

    Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen

    Elektrizitätszähler

    Haushaltssteckvorrichtungen

    Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen

    Funkentstörung

    Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsbestimmungen internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten angehören

    Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden.