Art. 28 32014L0035 - Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Artikel 1, Artikel 3 Absatz 2, Artikel 5, Artikel 13 Absätze 2 und 3 sowie die Anhänge I, V und VI gelten ab dem 20. April 2016.