DGUV Information 211-019 - Arbeitsschutzmanagementsysteme Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

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Abschnitt 1.1 - 1.1 Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen und seine Führungskräfte

Im Rahmen der Untersuchung wurden die Auswirkungen in Bezug auf die Rechtssicherheit nach der Einführung eines AMS ermittelt. Neben der Rechtssicherheit als eigenständigem Kriterium wurden in diesem Zusammenhang die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch Führungskräfte betrachtet. Wie sich diese Aspekte nach Einführung eines AMS verbessert haben, zeigt die Grafik in Abb. 1.

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Abb. 1
Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen und seine Führungskräfte

Die Untersuchung zeigt, dass vorhandene Routinen - insbesondere bei so wichtigen Themen wie Gefährdungsbeurteilung und Führungskräfteverantwortung - nach Einführung eines AMS stabiler in das betriebliche Geschehen eingebunden sind und verbessert ablaufen.

Weitere Gesichtspunkte, die sich mit Blick auf die Rechtssicherheit durch das AMS verbessern, sind z. B. die Regelmäßigkeit von Unterweisungen und die Kontrolle von Sicherheitsvorschriften durch die Führungskräfte (siehe hierzu auch Abschnitt "Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte").

Der positive Eindruck wurde durch die Befragung der Beschäftigten bestätigt. Zum einen werden sie direkter in Entscheidungen zu Sicherheit und Gesundheit einbezogen, z. B. bei der Berücksichtigung von Verbesserungshinweisen. Zum anderen werden sie besser zu Belangen des Arbeitsschutzes informiert, z. B. durch regelmäßige Unter weisungen und die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen.

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Durch die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) können wir die vollständige Integration des Arbeitsschutzes in neue Technologien sicherstellen, für die es noch keinen allgemein gültigen Stand der Technik und falls überhaupt nur sehr unspezifische Arbeitsschutzvorschriften gibt. Durch unser AMS sind wir in der Lage, die Anforderungen des Arbeitsschutzes zuverlässig und nachhaltig zum Wohle unserer Mitarbeiter umzusetzen. Wir erfüllen damit nicht nur unsere Organisationspflicht im Arbeitsschutz, sondern tragen auch wesentlich zur Rechtssicherheit unserer Forschungseinrichtung bei.
Prof. Dr.-Ing. Mathias Noe
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Prof. Dr.-Ing. Mathias Noe
Direktor des Instituts für
Technische Physik am KIT,
Karlsruhe
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