Abschnitt 3 - 3 Welche Pflichten hat der Werkstattbetreiber?
Zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung und Nutzung von Fahrzeughebebühnen muss der Werkstattbetreiber diverse Pflichten beachten. Hierzu gehören gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unter anderem die:
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Prüfungen von Fahrzeughebebühnen
Bedienung der Fahrzeughebebühne nur durch unterwiesene und beauftragte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen
Erstellung einer Betriebsanweisung
Erstmalige/regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen