DGUV Information 208-040 - Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen Empfehlung zum sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung Pflichten des Betreibers

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Abschnitt 8.5 - 8.5 Elektrische Installation

Wird die Fahrzeughebebühne anschlussfertig mit CEE-Stecker geliefert, muss der Werkstattbetreiber bauseits eine entsprechende Energieversorgung und einen passenden Elektroanschluss bereitstellen.

Wird die Fahrzeughebebühne mit Anschlusskasten geliefert, muss der Werkstattbetreiber den Elektroanschluss an der Fahrzeughebebühne fachgerecht erstellen. Der Anschluss ist vor Inbetriebnahme zu prüfen (siehe auch Abschnitt 3.2).

Bei beiden Varianten sind die Elektroarbeiten vom Werkstattbetreiber zu veranlassen und von hierzu befähigten Personen (z. B. Elektrofachkraft) auszuführen (gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"). Die benötigten Anschlusswerte/Drehsinn und Absicherung stellt der Fahrzeughebebühnenhersteller zur Verfügung. Änderungen an einer Fahrzeughebebühne (z. B. nachträgliches Anbringen eines Achsfreihebers oder Verlängerung von Auffahrschienen) erfordern grundsätzlich die Durchführung einer erneuten Gefährdungsbeurteilung.

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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