Abschnitt 8.3 - 8.3 Verankerung ortsfester Fahrzeughebebühnen
Es ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Befestigungsanker den Vorgaben des Hebebühnenherstellers entsprechen und eine Europäische Zulassung besitzen.
Bei der Länge der Befestigungsanker ist der nichttragende Anteil der Stahlplatte der Fahrzeughebebühne und des Bauuntergrundes (Estrich, Fliesen) zu berücksichtigen.