Abschnitt 1 - 1 Was müssen Kfz-Werkstätten beachten?
Beschäftigte von Kfz-Werkstätten halten sich bei ihren Tätigkeiten regelmäßig unter oder neben angehobenen Fahrzeugen auf und sind daher bei technischen Mängeln an der Fahrzeughebebühne oder unsachgemäßer Handhabung potenziellen Gefahren ausgesetzt, wie z. B. Umsturz der Fahrzeughebebühne oder Absturz des Fahrzeuges. Aus diesem Grund muss der Betreiber besondere Sorgfaltspflichten bei der Installation, Inbetriebnahme und Wartung bzw. bei der Unterweisung des Bedieners oder der Bedienerin beachten.