DGUV Information 208-040 - Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen Empfehlung zum sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung Pflichten des Betreibers

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Anforderungen an den Bediener

Die Anforderungen sind in der DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.10, geregelt: "Mit der selbstständigen Bedienung von Fahrzeughebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Fahrzeughebebühne unterwiesen und mit der Bedienung der Fahrzeughebebühne beauftragt worden sind.