Abschnitt 5.3 - 5.3 Anschaffung von Fahrzeughebebühnen aus Nicht-EU-Ländern
Eine Kfz-Werkstatt, die neue oder gebrauchte Fahrzeughebebühnen aus Nicht-EU-Ländern direkt importiert, gilt aus rechtlicher Sicht als Inverkehrbringer und trägt damit das gleiche Risiko wie der Hersteller oder sein Bevollmächtigter.
Hinweis für den Werkstattbetreiber | |
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Achten Sie unbedingt darauf, dass beim Kauf neuer Fahrzeughebebühnen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten werden. Dies wird vom Hersteller durch die EG-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung bestätigt (siehe auch Abschnitt 2). |