Abschnitt 5.2 - 5.2 Anschaffung gebrauchter Fahrzeughebebühnen
Gebrauchte Fahrzeughebebühnen, die vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie erstmalig in Verkehr gebracht wurden, müssen sicher sein. Dies setzt voraus, dass die Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß den §§ 8 und 9 BetrSichV eingehalten werden.
Hierbei sollte es dem Werkstattbetreiber bewusst sein, dass ein Kauf von Fahrzeughebebühnen aus zweiter Hand zu erheblichen Risiken in der Werkstatt führen kann.