DGUV Information 208-040 - Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen Empfehlung zum sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung Pflichten des Betreibers

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Abschnitt 5 - 5 Wie wird der sichere Betrieb von Fahrzeughebebühnen in der Praxis umgesetzt?

Für den sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen müssen zumindest die nachfolgenden Aspekte umgesetzt werden.

  • TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung"

  • TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"

  • TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

  • DGUV Grundsatz 308-002 "Prüfung von Hebebühnen"

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

  • DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung"

  • DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung"

  • DGUV Information 208-015 "Fahrzeughebebühnen"