Abschnitt 5 - 5 Wie wird der sichere Betrieb von Fahrzeughebebühnen in der Praxis umgesetzt?
Für den sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen müssen zumindest die nachfolgenden Aspekte umgesetzt werden.
TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung"
TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
DGUV Grundsatz 308-002 "Prüfung von Hebebühnen"
DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung"
DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung"
DGUV Information 208-015 "Fahrzeughebebühnen"