DGUV Information 208-040 - Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen Empfehlung zum sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung Pflichten des Betreibers

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Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen
Empfehlung zum sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen
Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung
Pflichten des Betreibers
(DGUV Information 208-040)

Information

(bisher BGI/GUV-I 8669)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2022

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Aktualisierungen Dezember 2022:

  • Aktualisierung: Titel von erwähnten Schriften

  • Ergänzung: "zur Prüfung" befähigte Person

  • Aktualisierung: Name des Sachgebiets

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Einleitung
Was müssen Kfz-Werkstätten beachten?1
Welche Pflichten hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter (z.B. Importeur, Handelsvertreter)?2
Welche Pflichten hat der Werkstattbetreiber?3
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung3.1
Prüfungen von Fahrzeughebebühnen3.2
Bedienung der Fahrzeughebebühne3.3
Erstellung einer Betriebsanweisung3.4
Erstmalige/regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen3.5
Welche konkretisierenden Informationen unterstützen den Werkstattbetreiber bei der Umsetzung seiner Pflichten?4
Wie wird der sichere Betrieb von Fahrzeughebebühnen in der Praxis umgesetzt?5
Anschaffung von neuen Fahrzeughebebühnen5.1
Anschaffung gebrauchter Fahrzeughebebühnen5.2
Anschaffung von Fahrzeughebebühnen aus Nicht-EU-Ländern5.3
Prüfungen5.4
Zur Prüfung befähigte Person5.5
Anforderungen an den Bediener5.6
Bestimmungsgemäßer Betrieb der Fahrzeughebebühne5.7
Änderungen an Fahrzeughebebühnen6
Welche Folgen erwarten den Arbeitgeber/Werkstattbetreiber bei Nichteinhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten?7
Installation von Fahrzeughebebühnen8
Allgemeines8.1
Untergrund8.2
Verankerung ortsfester Fahrzeughebebühnen8.3
Statik8.4
Elektrische Installation8.5

Einleitung

Diese DGUV Information informiert, sensibilisiert und unterstützt den Werkstattbetreiber, um den sicheren Umgang mit Fahrzeughebebühnen zu gewährleisten. Sie wurde vom Fachbereich Handel und Logistik, Sachgebiet Intralogistik und Handel, in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V. (ASA), dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZdK) und der Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (TAK) erstellt.

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