BGI/GUV-I 8627 - Seilarbeit im Forstbetrieb Seile Seilendverbindungen umgelenkter Zug

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Abschnitt 3.4 BGI/GUV-I 8627 - 3.4 Befestigungselemente

Von der Umlenkrolle zum Anschlagpunkt ist bei einfacher Umlenkung eine Kraft zu übertragen, die dem Zweifachen der maximalen Windenzugkraft bzw. der Seilzugkraft entspricht. Unterschiedliche Seilinnenwinkel bleiben unberücksichtigt.

3.4.1
Verbindungsglieder
Als Verbindungsglieder werden in der Regel Schäkel eingesetzt, wenn keine unmittelbare Befestigung der Umlenkrolle möglich ist. Sie bewirken einen gewissen Drehausgleich.

Die Schäkel sind nach der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit (WLL) auszuwählen, wobei ihre Tragfähigkeit bei einfacher Umlenkung mindestens das Doppelte der maximalen Windenzugkraft betragen muss.

Es sind nur Originalschäkelbolzen zu verwenden, die gegen ein unbeabsichtigtes Lösen gesichert werden können. Der sichere Sitz des Bolzen ist regelmäßig zu überprüfen. Die Kraftübertragung von der Umlenkrolle zum Schäkel soll über den Bolzen erfolgen.

3.4.2
Befestigungsmittel
Befestigungsmittel stellen die Verbindung zwischen Ankerpunkt und Umlenkrolle her.

Typische Befestigungsmittel sind beispielsweise Schlaufenhebebänder, Rundschlingen, Seilstropps und Ketten.

Die vom Hersteller angegebene Tragfähigkeit der Befestigungsmittel (WLL bzw. WLL-B) muss bei einfacher Umlenkung das Doppelte der maximalen Windenzugkraft betragen.

  1. vgl. Regel "Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen" (BGR/GUV-R 151)

Werden Seilstropps aus Seilen hergestellt und eingesetzt, ist entsprechend Abschnitt 3.1 zu verfahren, d.h. die Mindestbruchkraft muss das doppelte der auftretenden Belastung betragen. Bei einfacher Umlenkung ist die Verdoppelung der Belastung zusätzlich zu berücksichtigen.

ccc_3393_15.jpg
Abb. 12 Befestigung mit einem Schlaufenhebeband, umgelegt

Bevorzugt werden in der Praxis Schlaufenhebebänder oder Rundschlingen angewandt, da sie leicht handhabbar sind. Sie schonen die Ankerbäume. Ketten und Stropps bieten bei der Anschlagart geschnürt einen sichereren Halt.

Die durch die Anschlagsart veränderten Tragfähigkeiten von Hebebändern und Rundschlingen sind der Tabelle 5 zu entnehmen. Hierbei sind die Winkel β (vgl. Abbildung 13) in der Praxis nach Augenmaß abzuschätzen.

Tragfähigkeit und FarbcodierungSchlaufenhebebänderRundschlingen
ccc_3393_16.jpg
einfach umgelegt
ccc_3393_17.jpg
geschnürt
ccc_3393_18.jpg
einfach umgelegt
ccc_3393_19.jpg
geschnürt
Nenntrag-
fähigkeit

(t)
Farbevorhandene Tragfähigkeit bei symmetrischem Anschlag

(t)
vorhandene Tragfähigkeit

(t)
vorhandene Tragfähigkeit bei symmetrischem Anschlag

(t)
vorhandene Tragfähigkeit

(t)
β = 0° ...45°β = 45°...
60°
β = 0° ...45°β = 45°...
60°
1,0violett1,41,00,81,41,00,8
2,0grün2,82,01,62,82,01,6
3,0gelb4,23,02,44,23,02,4
4,0grau5,64,03,25,64,03,2
5,0rot7,05,04,07,05,04,0
6,0braun8,46,04,88,46,04,8
8,0blau11,28,06,411,28,06,4
10,0orange14,010,08,014,010,08,0
> 10,0orange

vgl. DIN EN 1492-1 und DIN EN 1492-2
Information "Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern" (BGI 873)

Tabelle 5 Tragfähigkeiten von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (in Anlehnung an BGI 873)

Der in der Anschlagart einfach umgelegt mögliche parallele Verlauf der Enden der Schlaufenhebebänder oder der Rundschlingen kommt wegen des Durchmessers der Bäume in der forstlichen Praxis nicht vor und wurde in der Tabelle 6 daher nicht berücksichtigt.

ccc_3393_20.jpg
Abb. 13 Winkel β bei symmetrischer Befestigung (in der Draufsicht dargestellt)

Die Befestigungsmittel sind vor jedem Einsatz durch eine Sichtprüfung auf Schäden, die die Tragfähigkeit beeinflussen, zu prüfen. In unzulässigem Maß geschädigte Befestigungsmittel dürfen nicht benutzt werden.

  1. Weitere Hinweise für die durchzuführende Prüfung sind in Abschnitt 4 dieser Schrift enthalten.