BGI/GUV-I 8627 - Seilarbeit im Forstbetrieb Seile Seilendverbindungen umgelenkter Zug

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Abschnitt 4.3 BGI/GUV-I 8627 - 4.3 Prüfung von Ketten, Schäkeln und Lasthaken

An Rundstahlketten ist zu prüfen:

  • Bruch eines Kettengliedes,

  • Anrisse oder die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben,

  • Verformung eines Kettengliedes

An Lasthaken ist zu prüfen:

  • Anrisse, insbesondere Querrisse im Schaft, Hals oder Hakenmaul,

  • grobe Verformungen im Hakenmaul, z.B. Aufweitung des Hakenmauls um mehr als 10 %,

  • Abnutzung im Hakenmaul (Steghöhe) um mehr als 5 %.

  1. Vgl. Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500),
    Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb"