BGI/GUV-I 8627 - Seilarbeit im Forstbetrieb Seile Seilendverbindungen umgelenkter Zug

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Abschnitt 3.7 BGI/GUV-I 8627 - 3.7 Betrieb

Der Windenführer wählt eine sichere Position, von der die Arbeit und das System eingesehen und entsprechend reagiert werden kann. Funkgesteuerte Winden erhöhen die Sicherheit beim Arbeiten.

3.7.1
Seilunterstützte Fällung
Die seilunterstützte Fällung dient der sicheren Einhaltung der Fällrichtung, beispielsweise bei Schwierigkeitsfällungen im Siedlungsbereich oder zur Fällung von Rückhängern. Außerdem bietet sie sicherheitstechnische und ergonomische Vorteile.

Seile sind am Baum möglichst hoch anzubringen.

  1. Muss der Baum zur Seilanbringung bestiegen werden, sind sichere Aufstiegsmittel, z.B. Leitern, Steigeisen zu benutzen. Alternativ können Hilfsmittel, z.B. eine Schubstange benutzt oder das Seil mittels Wurftechniken hoch am Baum befestigt werden.

Werden Aufstiegsmittel zur Anbringung von Befestigungs- und Anschlagmitteln benutzt und besteht eine Absturzgefahr, sind Schutzmaßnahmen gegen Absturz zu treffen.

  1. Siehe auch Regel "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGR/GUV-R 198).

Bei der Fällung ist besonders zu beachten:

  • Beurteilung des zu fällenden Baumes (z.B. Baumstärke, Kronenausformung, Seiten- oder Rückhang sowie Gesundheitszustand)

  • Einsatz von Technik mit ausreichender Leistungsfähigkeit und Dimensionierung

  • Die Seilwinde muss gewährleisten, dass eine exakte Steuerung der Seilbewegung möglich ist. Ein Nachlaufen des Seiles muss verhindert sein.

  • Der Standplatz des Zugmittels (Schlepper, Seilzug) ist außerhalb des Gefahrenbereiches zu wählen (vgl. Abbildung 1).

  • Das Seil ist vor Beginn der Fällarbeiten am Baum zu befestigen.

  • Es ist für eine ausreichende Abstimmung zwischen Windenführer und Motorsägenführer zu sorgen.

    1. Die Abstimmung kann z.B. durch Einsatz von Sprechfunkeinrichtungen oder Vereinbarung von eindeutigen Handzeichen erfolgen. Das Signal für das Anziehen des Seiles gibt der Motorsägenführer.

  • Anwendung geeigneter Schnitttechniken, z.B. Anlegen einer negativen Bruchstufe

  • Der Aufenthalt im Gefahrenwinkel von Umlenkrollen ist verboten.

Ein möglichst weit gewählter Seilinnenwinkel erhöht die Sicherheit.

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Abb. 16 Negative Bruchstufe bei seilunterstützter Fällung
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Abb. 17 Gefahrbereich - Seilinnenwinkel - bei umgelenktem Zug

3.7.2
Bodenzug und seilwindenunterstützte Holzernteverfahren
Im Bodenzug muss sichergestellt sein, dass

  • das Anschlagmittel oder beim direkten Anschlag das Seil vom Holz nicht abgleitet

  • sich keine Personen im Gefahrenbereich von Seil und Anschlagmittel, im Gefahrenwinkel der Umlenkrolle und im Gefahrenbereich der Rückelast aufhalten

  • alle Systemkomponenten ständig beobachtet werden, um auf unvorhergesehene Störungen reagieren zu können

Seilwindenunterstützte Holzernteverfahren bieten ergonomische Vorteile.
Dabei ist zu beachten, dass

  • das Seil oder Anschlagmittel so befestigt ist, dass eine Berührung mit der Motorsägenkette vermieden wird

  • eine fachgerechte Fälltechnik, z.B. negative Bruchstufe angewendet wird

3.7.3
Zugkrafterweiterung
Haben die zur Verfügung stehenden Zugmittel zu geringe Zugkräfte, können die Kräfte durch Mehrfachumlenkungen erhöht werden. Die Abbildungen 18 und 19 zeigen, wie Zugkrafterweiterungen realisiert werden können. Die dabei auftretenden erhöhten Belastungen auf die Umlenkrollen und Befestigungsmittel sind in den Bildern dargestellt.

Bei der Bemessung der einzelnen Komponenten sind unter Berücksichtigung der veränderten resultierenden Kräfte die in Abschnitt 3 gestellten Anforderungen sinngemäß anzuwenden.

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Abb. 18 Erhöhung der Zugkraft bei einfacher Umlenkung (maximal Verdopplung möglich)
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Abb. 19 Erhöhung der Zugkraft bei zweifacher Umlenkung (maximal Verdreifachung möglich)