Abschnitt 3.6 BGI/GUV-I 8627 - 3.6 Anschlagmittel
Anschlagmittel dienen zur Befestigung derzu ziehenden Last am Zugseil und werden durch die Zugkraft belastet. Anschlagmittel sind z.B. Chokerseile, Chokerketten, Seilgleithaken und Chokerhaken, u.U. auch Schäkel. Bei der Auswahl der Anschlagmittel ist die Art des verwendeten Windenseiles (Stahl- oder Synthetikseil) zu beachten. Eine besondere Gefahr besteht beim Bruch von Anschlagmitteln, da Bruchteile in Richtung der Seilwinde katapultiert werden können.
Die Tragfähigkeit (WLL bzw. WLL-B) von Anschlagmitteln muss der maximalen Windenzugkraft entsprechen.
Erforderliche Sicherheiten sind bei der Herstellung von Anschlagmitteln berücksichtigt. Diese können durch den Anwender bis zu der vom Hersteller angegeben Tragfähigkeit unter den festgelegten Bedingungen belastet werden.
Abbildung 14 und 15 zeigen die in der Praxis häufig gewählten Anschlagarten.
Der vom Hersteller angegebene zulässige Seildurchmesser von Seilgleithaken, Seilgleitösen und ähnlichen Bauteilen darf nicht überschritten werden.
Ein Verklemmen an der Seilendverbindung soll verhindert werden.
Die Anschlagmittel sind einer erhöhten Verschleißbeanspruchung ausgesetzt. Sichtprüfungen sind vor jedem Einsatz erforderlich. In unzulässigem Maß geschädigte Anschlagmittel bzw. Teile der Anschlagmittel sind auszutauschen oder das Anschlagmittel der Nutzung zu entziehen.
Weitere Hinweise für durchzuführende Prüfungen sind in Abschnitt 4 Prüfungen enthalten.