Abschnitt 3.2 BGI 559 - 3.2 Schaltfehlerschutz für Trenner und Erdungstrenner
Es müssen zwischen Leistungsschalter, Trennschalter und Erdungsschalter Verriegelungen vorhanden sein.
Die Verriegelung darf ein Öffnen des Trennschalters unter Last nicht zulassen. Vor dem Öffnen muss der Leistungsschalter ausgeschaltet sein.
Der Erdungsschalter und der Leistungsschalter in der Kabelzelle der in Bild 3.2.2 dargestellten Anlage müssen verriegelt sein.
Die Gegenstation braucht bei der Verriegelung nicht berücksichtigt werden.
Ist eine Verriegelung zwischen Leistungsschalter und Trennschalter mit dem Erdungsschalter nicht vorhanden, so wird der Schaltfehlerschutz durch einen einschaltfesten Erdungsschalter erreicht.