BGI 559 - Handlungsanleitung zur Anpassung von Hochspannungsanlagen - DIN VDE 0101 (05/89) -

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Abschnitt 2 BGI 559 - 2 Grundsätze

- Durchzuführende Maßnahmen gemäß den Forderungen a)-d)

Die Forderungen des Abschnitts 4.4 "Schutz beim Bedienen" der DIN VDE 0101 (05/89) "Errichten von Starkstromablagen mit Nennspannungen über 1kV" geben vier mögliche Maßnahmen vor. Dabei wird davon ausgegangen, dass Personen beim Bedienen gegen Störlichtbogen weitgehend geschützt sind, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist. Die Norm lässt es aber auch zu, dass anstelle der geforderten Maßnahmen andere gleichwertige Maßnahmen (siehe Abschnitt 3.5) getroffen werden können. Weitere sind vom Betreiber der Anlage festzulegen, und dieser hat den Nachweis zu führen, dass die Gleichwertigkeit zu den nachfolgenden Festlegungen gegeben ist.

Die Forderungen der DIN VDE 0101 sind:

  1. a)

    Lasttrennschalter anstelle von Trennschaltern. Die Lasttrennschalter müssen den am Einbauort maximal auftretenden Betriebsstrom ausschalten können und für das Einschalten auf Kurzschluss geeignet sein.

  2. b)

    Schaltfehlerschutz für Trennschalter und Erdungsschalter, z.B. Verriegelung, einschaltfeste Erdungsschalter, unverwechselbare Schlüsselsperren.

  3. c)

    Bedienung der Anlage aus sicherer Entfernung.

  4. d)

    Einbau von geeigneten Schutzvorrichtungen, z.B. Lichtbogenleitbleche, Lichtbogenfenster, Vollwandtüren und Trennwände.

Es gilt der Grundsatz, dass immer eine technische Maßnahme vorzusehen ist, um die Personensicherheit zu gewährleisten.

Persönliche Schutzausrüstungen allein oder nur organisatorische Maßnahmen (z.B. Hinweisschilder), die auf entsprechendes Verhalten hinweisen, sind nicht ausreichend.

Zur Durchführung der Maßnahmen enthalten die Abschnitte a) - d) ergänzende Hinweise:

  1. zu a)

    Bei Anwendung der ersten Maßnahme, vorhandene Trenn- durch Lasttrennschalter zu ersetzen, ergibt sich mitunter die Schwierigkeit, überhaupt die Trennerart festzustellen. Wenn von vornherein eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, ist dies ggf. durch Nachfrage beim Hersteller zu klären. In besonderen Fällen kann eine entsprechende Liste beim Hersteller angefordert werden.

    In diese Maßnahme werden die Erdungsschalter nicht mit einbezogen, da vor Betätigung eines nicht einschaltfesten Erdungsschalters nach DIN VDE 0105 stets die Spannungsfreiheit festzustellen ist. Daher sind beim Schließen des Erdungsschalters keine Störlichtbögen zu erwarten, so dass Anpassungsmaßnahmen nicht gefordert werden.

  2. zu b)

    Die Verriegelungen zwischen Leistungsschalter, Trennschalter und Erdungsschalter sind schaltungstechnisch so auszuführen, dass sie von der Schaltung her Einfehlersicherheit aufweisen. Für die Ausführung der Verriegelung und die mechanischen Maßnahmen kann an dieser Stelle keine Festlegung getroffen werden. Diese hängen ab von den verwendeten Schaltgeräten und den örtlichen technischen Möglichkeiten, die in solchen Fällen anwendbar sind.

    Bei Anwendung dieser Maßnahme bezieht sich die Verriegelung nur auf die Seite, an der die Schalthandlungen durchgeführt werden. Die Verriegelung erstreckt sich nicht auf mögliche Schaltgeräte einer Gegenstation.

    Werden einschaltfeste Erdungsschalter eingesetzt, müssen diese nicht verriegelt werden.

  3. zu c)

    Die Maßnahme "Bedienung der Anlage aus sicherer Entfernung" lässt sich für Innenraumanlagen nur in Einzelfällen (vgl. Beispiele) realisieren.

    Ein Sonderfall tritt auf, wenn ferngesteuerte Anlagen betrieben werden. Hier ist die Frage relevant, inwieweit es zulässig ist, auch vor Ort zu schalten, obwohl die Anlage die Forderungen aus Abschnitt 4.4 nicht erfüllt. Aus diesem Grunde sind bei ferngesteuerten Anlagen, wenn 4.4 nicht erfüllt ist, weitergehende Maßnahmen des Anlagenverantwortlichen erforderlich, z.B. Organisation, ggf. Schalten im lastfreien Zustand plus Hinweisschilder und Hinweise, dass es generell verboten ist, Schalthandlungen in der Anlage vor Ort durchzuführen. Detaillierte Maßnahmen sind anlagenspezifisch in einer Betriebsanweisung festzulegen.

    Für Freiluftanlagen bietet sich die Maßnahme nach Punkt c) an.

    Hier ist häufig schon aufgrund der Entfernung des Schaltgerätes zur Position des Schaltenden die sichere Entfernung gegeben. Es ist jedoch im Einzelfall zu entscheiden, ob die Forderung erfüllt ist. Gegebenenfalls ist ein entsprechender Nachweis zu führen.

  4. zu d)

    Der Einbau von geeigneten Schutzvorrichtungen durch Lichtbogenleitbleche, Lichtbogenfenster, Vollwandtüren und Trennwände ist häufig leicht zu realisieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die verwendeten Schutzvorrichtungen den entsprechenden mechanischen Beanspruchungen genügen und eine ausreichende thermische Festigkeit haben, um den Standort des Bedienenden sicher abzuschirmen.

    PEHLA geprüfte Anlagen, auch ältere, die den Bedienungsschutz beinhalten, entsprechen den Anforderungen der DIN VDE 0101 - 05.89 Abschnitt 4.4. Hier sind Maßnahmen nicht erforderlich.

    Altanlagen vermitteln oft den Eindruck, dass sie den PEHLA-Kriterien entsprechen, ohne dass Prüfungen hinsichtlich Störlichtbogensicherheit und Bedienungsschutz durchgeführt worden sind. Der Schutz des Bedienenden ist in diesem Fall nicht sichergestellt und muss entsprechend nachgerüstet werden. Bei nachträglichem Einbau von Lichtbogenfenstern, Vollwandtüren und Trennwänden ist zu beachten, dass deren Schutzwirkung mitunter schwer beurteilt werden kann, wenn nicht durch geeignete Versuche diese nachgewiesen wird.