Abschnitt 3.6 BGI 559 - 3.6 Völlig veraltete Anlagen
An völlig veralteten Anlagen (Bild 3.6.1) ist eine wirksame Anpassungsmaßnahme gegen Störlichtbogen wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll. Die Anlagen sind zu erneuern.
Bild 3.6.1 Veraltete Anlage