DGUV Information 208-008 - Roste - Montage

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Abschnitt 1.7 - 1.7 Notfälle und Erste Hilfe

Im Vorfeld der Montagearbeiten sind Maßnahmen für Notfälle und Erste Hilfe erforderlichenfalls zusammen mit der Bauherrin oder dem Bauherrn festzulegen. Es ist für eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Ersthelfer und Ersthelferinnen und für das notwendige Erste-Hilfe-Material auf der Baustelle zu sorgen.

Je nach Tätigkeit und Gefährdungsgrad sind Rettungsmittel auf Bau- und Montagestellen vorzuhalten. Eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten muss im Umgang mit den Rettungsmitteln geübt sein.