DGUV Information 208-008 - Roste - Montage

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Abschnitt 1.6 - 1.6 Baustellenkoordination

Grundsätzlich sorgt die Bauleitung bzw. eine verantwortliche Person durch Koordination dafür, dass eine gegenseitige Gefährdung von örtlich gleichzeitig tätigen Unternehmen vermieden wird. Aber auch jedes Unternehmen selbst verhindert eine Gefährdung von in der Nähe arbeitenden Mitarbeitenden anderer Unternehmen. Hierzu sind Absprachen und Vereinbarungen zu treffen, z. B. über eine weisungsbefugte Person, die vor Ort die Arbeiten aufeinander abstimmt.

Nähere Ausführungen enthält die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Bei der Koordinierung wird die Bauleitung, je nach Größe und Gefährdungspotenzial der Baustelle, von der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) unterstützt. Schon in der Planungsphase des Bauvorhabens hat diese einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zum reibungslosen und sicheren Ablauf der Bauarbeiten zu erstellen. Hierzu benötigt sie Informationen der ausführenden Firmen.

Die Einhaltung des SiGePlans ist für alle auf der Baustelle verbindlich und wird durch den SiGeKo überwacht.