DGUV Information 208-008 - Roste - Montage

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Anhang 7 - Anhang 7
Muster eines Gefährdungskataloges

Montage von Rosten

Wer ein Unternehmen führt ist verpflichtet, den Arbeitsschutz im Unternehmen zu organisieren. Hierfür ist es notwendig, für alle Tätigkeiten und Arbeitsmittel im Unternehmen die Gefährdungen zu ermitteln und konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen. Die Gefährdungsbeurteilung stellt somit das zentrale Dokument zur Lenkung des Arbeitsschutzes im Unternehmen dar.

Binden Sie Ihr Personal bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ein. So stellen Sie sicher, dass die "Erfahrungen aus der Praxis" einfließen, denn die Beschäftigten kennen ihre Arbeitsplätze am besten und können Ihnen wertvolle Hinweise geben.

Holen Sie sich Rat bei der von Ihnen bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie ist u. a. verpflichtet, Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen.

Die vorliegende Muster-Gefährdungsbeurteilung führt nur die allgemein üblichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei der Montage von Rosten auf. Jede Montage unterliegt jedoch anderen Bedingungen. Es ändern sich Arbeitsverfahren und Arbeitsumgebungen und damit auch die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Dies ist in der konkreten für jeden Einsatzfall zu erstellenden bzw. anzupassenden Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die vorliegende Muster-Gefährdungsbeurteilung muss also für jedes Projekt auf Aktualität geprüft werden, das heißt:

  1. 1.

    Festlegen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

  2. 2.

    Ermitteln der Gefährdungen

  3. 3.

    Beurteilen der Gefährdungen bzw. der Risiken

  4. 4.

    Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (bei diesem Schritt ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu beachten)

  5. 5.

    Durchführung der Maßnahmen

  6. 6.

    Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen

  7. 7.

    Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung, z. B. bei Änderung des Arbeitsverfahrens bzw. der Arbeitsumgebung

Weichen die Gefährdungen eines aktuellen Bauprojekts geringfügig von der einmal grundsätzlich erstellten Gefährdungsbeurteilung "Montage von Rosten" ab, müssen mindestens die Abweichungen zusätzlich dokumentiert werden. Dies kann in der Baustellendokumentation (u. a. in einer aussagekräftigen Montageanweisung) erfolgen.

Beachten Sie bitte, dass Ihre Führungskraft auf der Baustelle alle Informationen benötigt, um die Montagearbeiten sicher durchzuführen. Zu den Unterlagen gehört auch die Gefährdungsbeurteilung oder eine aussagekräftige Anweisung zur sicheren Durchführung der Montagearbeiten (z. B. Montageanweisung).

Sorgen Sie bitte für eine regelmäßige Unterweisung Ihres Personals über die mit den Arbeiten verbundenen Gefährdungen. Darüber hinaus sind die Beschäftigten in die Baustelle einzuweisen und auf die projektspezifischen Gefährdungen aufmerksam zu machen. Grundlage der Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind zu dokumentieren.

Vergessen Sie in der Gefährdungsbeurteilung bitte nicht Personengruppen zu berücksichtigen, für die besondere Schutzvorschriften bestehen (z. B. Auszubildende, leistungsgeminderte Personen usw.).

Die Muster-Gefährdungsbeurteilung "Montage von Rosten" stellt je nach Arbeitsauftrag nur einen Teil der gesamten Gefährdungsbeurteilung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen eines Bauvorhabens dar. Sie kann in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung der geplanten Bau- bzw. Montagearbeiten eingefügt werden.

Form und Inhalt der vorliegenden Muster-Gefährdungsbeurteilung ist ausschließlich eine Hilfestellung und nicht rechtsverbindlich. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

"Roste" können z. B. sein: Metallgitterroste, (z. B. Schweißpress-, Press-, Einsteck- und Blechprofilroste) sowie Kunststoffgitterroste. Die verschiedenen Rosttypen sind in der DGUV Information 208-007"Roste - Auswahl und Betrieb" beschrieben.

Unter "Montage" wird in dieser Gefährdungsbeurteilung das Transportieren, Verlegen, Verschrauben, Verschweißen, Demontieren und Instandsetzen von Rosten verstanden.

Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)
Montage von Rosten
Firma:Informationen:
ArbSchG, ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.1, BaustellV, GefStoffV, BetrSichV, PSA-BV, TRBS 1203, TRBS 2111, TRBS 2121, TRGS 524, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3/4, DGUV Vorschrift 38,
DGUV Regel 112-198 und 112-989, DGUV Regel 100-500 und 100-501, DGUV Information 209-003, DGUV Information 213-002, DGUV Information 208-007, DGUV Information 203-006, DGUV Information 201-011, DGUV Information 201-023, DGUV Information 215-830



Arbeitsbereich/Baustelle/Objekt:Zeitraum der Arbeiten:



Verantwortliche Person, Aufsichtführungerstellt durch:erstellt am:



Tätigkeiten:Bemerkungen:







G-FaktorErmittelte Gefährdungen und deren BeschreibungGefährdungen bewertenMaßnahmenBearbeiter/in, Berater/inTerminwirksam
RisikoHandlungsbedarf
GMKjaneinerledigtjanein
ccc_3392_47_01.01.2017.jpg
Mechanische Gefährdungen
1.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile
[_]nicht verkleidete Fang- und Einzugsstellen[_][_][_][_][_][_]Maschinen werden mit den von den Herstellern vorgesehenen Schutzhauben betrieben.
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]eng anliegende Arbeitskleidung
[_]__________
1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen
[_]scharfkantige Teile[_][_][_][_][_][_]Schutzhandschuhe
[_]scharfe und/oder spitze Werkzeuge[_][_][_][_][_][_]langärmelige Arbeitskleidung
[_]__________[_][_][_][_][_][_]Scharfe und/oder spitze Werkzeuge (z. B. Messer, Reißnadel) sind mit einem Schutz versehen.
[_]Scharfkantige Werkzeuge, z. B. Schraubendreher, werden nicht in der Arbeitskleidung getragen.
[_]Werkzeuge werden durch die Beschäftigten vor dem Einsatz auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft.
[_]__________
1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel
[_]Hebe- und Lastaufnahmeeinrichtungen sind für die Transportaufgabe nicht geeignet.[_][_][_][_][_][_]Transportvorgänge sind geplant und in der Montageanweisung eingetragen (siehe 10.2).
[_]keine ausreichende Tragfähigkeit[_][_][_][_][_][_]Krane, Winden etc. sind entsprechend der Transportaufgabe hinsichtlich der Tragfähigkeit und Reichweite ausgewählt.
[_]unvorschriftsmäßiges Anschlagen und Transportieren von Lasten[_][_][_][_][_]
[_]keine bzw. schlechte Verständigung zwischen Anschläger/in oder Einweiser/in und Hebezeugführer/in[_][_][_][_][_][_]Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind für die Transportaufgabe geeignet und ausreichend tragfähig.
[_]Anschlagmittel werden vorschriftsmäßig eingesetzt
[_]Sicherheitsabstand zwischen Transportmitteln bzw. bewegten Arbeitsmitteln und Teilen der Umgebung wird nicht eingehalten. [_][_][_][_][_][_]nicht über scharfe Kanten gelegt
[_]Kantenschoner stehen zur Verfügung.
[_]Auf Bau- und Montagestellen wird nur im Schnürgang angeschlagen.
[_]Personen im Fahrweg von Fahrzeugen[_][_][_][_][_]
[_]Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel sind nicht betriebs- und verkehrssicher[_][_][_][_][_][_]Der max. zulässige Neigungswinkel von 60° wird beachtet.
[_]__________[_][_][_][_][_][_]nicht geknotet oder anderweitig unvorschriftsmäßig verlängert
[_]Belastungstabellen stehen zur Verfügung.
[_]Beim Anheben langer Lasten wird ein Führungsseil eingesetzt.
[_]Lasten werden auf Bau- und Montagestellen nur formschlüssig angeschlagen.
Fortsetzung: 1.3 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel
[_]eindeutige Verständigung zwischen Hebezeugführung und der einweisenden Person
[_]Sichtkontakt
[_]Handzeichen nach DIN 33409:1983-04
[_]Sprechfunkkontakt
[_]Verkehrswege sind ausreichend breit bemessen.
[_]Verkehrswege werden freigehalten
(z. B. keine Lagerungen auf Verkehrswegen).
[_]Der Drehbereich von Kranen ist abgesperrt.
[_]Der Schwenkbereich der Last ist gesichert.
[_]Fahrzeuge werden nur mit Einweisung rückwärts bewegt.
[_]Einweiserinnen und Einwieser sind für ihre Aufgabe geschult.
[_]zum Bedienen von Transport- und bewegten Arbeitsmitteln nur geschulte und beauftragte Personen einsetzen
[_]Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel werden vor der Benutzung durch Sichtkontrolle geprüft und unterliegen der regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person.
[_]__________
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile
[_]Herabfallen von Lasten, Arbeitsmaterialien, Werkzeugen usw.[_][_][_][_][_][_]Handwerkzeuge und Kleinmaterial in festen Behältnissen transportieren und aufbewahren
[_]wegfliegende Teile[_][_][_][_][_][_]Arbeitsmaterial und Werkzeuge ordnungsgemäß ablegen
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Geländer mit Fußleisten
[_]Montage von Drahtgittern, Fangnetzen, Schutzgerüsten
[_]Benutzung einer Sicherheitszange zum Durchschneiden der Stahlbänder von Rostpaketen
[_]Beachtung der Kombination von Werkstoff, Munition und Setzbolzen beim Einsatz von Bolzenschubwerkzeugen
[_]Maschinen werden mit den von den Herstellern vorgesehenen Schutzhauben betrieben.
[_]Auf Winkelschleifmaschinen werden nur die zugelassenen Schleif- und Trennscheiben aufgespannt.
[_]Schutzhelm Gesichtsschutz und Sicherheitsschuhe
[_]Roste werden so gelagert und gestapelt, dass sie nicht umfallen oder wegrutschen können.
[_]__________
1.5 Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken
[_]auf Verkehrswegen[_][_][_][_][_][_]Beseitigen von Stolperstellen
[_]auf Arbeitsplätzen[_][_][_][_][_][_]Beräumen der Arbeitsplätze und Verkehrswege von Materialien
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Beseitigen von Eis oder Schnee, sofern dies ohne erhöhte Gefährdung möglich ist
[_]Reinigen der Arbeitsplätze und Verkehrswege von Verunreinigungen (Öl, Fett und Ähnliches)
[_]__________
1.6 Absturz
[_]Absturz von Aufstiegen[_][_][_][_][_][_]geeigneten Aufstieg planen
[_]Treppen[_][_][_][_][_][_]Treppe, Treppenturm, Laufsteg
[_]Laufstege[_][_][_][_][_][_]Geländer an Treppen und Laufstegen
[_]Leitern[_][_][_][_][_][_]Gerüstinnenleiter
[_]Absturz von Arbeitsplätzen[_][_][_][_][_][_]Schließen der Durchstiegsklappen in Gerüsten
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Anlegeleiter
[_]Einhaltung des max. Höhenunterschieds von 5,0 m
[_]kein Transport von Lasten (Werkzeugtaschen, -gürtel etc.)
[_]Gewährleistung der Standsicherheit
[_]sicherer Kontakt zur Leiter ist immer gegeben
[_]Anlegeleitern ragen min. 1,0 m über die Austrittsstelle hinaus
[_]Absturzsicherungen für Arbeitsplätze planen
[_]Seitenschutz/Geländer
[_]Auffangeinrichtungen (Schutznetze, Randsicherungen, Fanggerüste)
[_]Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Auffangsysteme)
[_]Öffnungen tragfähig und gegen Verschieben gesichert abdecken
[_]unsichere Bereiche absperren
[_]Einsatz von Leitern
(nur in begründeten Ausnahmefällen)
[_]__________
Fortsetzung: 1.6 Absturz
[_]Absturz von Gerüsten
(Gerüste: Arbeits- und Schutzgerüste sowie fahrbare Arbeitsbühnen)
[_][_][_][_][_][_]Auf-, Um- und Abbau durch geeignete Beschäftigte unter Aufsicht einer befähigten Person
[_]Aufbau- und Verwendungsanleitung beachten (Gerüstersteller)
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Gerüste standsicher und tragfähig sowie betriebssicher aufbauen und erhalten
[_]Prüfung der Gerüste vor der Benutzung (Dokumentation)
[_]durch eine befähigte Person (Erstellerseitig)
[_]durch eine befähigte Person (Benutzerseitig)
[_]Gerüstkennzeichnung durchführen (Erstellerseitig)
[_]nicht fertiggestellte Gerüstteile absperren und kennzeichnen (Erstellerseitig)
[_]Plan für die Benutzung und Gerüstkennzeichnung beachten
[_]ggf. wiederholte Prüfung (Erstellerseitig)
[_]__________
[_]Absturz von Hubarbeitsbühnen durch[_][_][_][_][_][_]Bedienungsanleitung beachten
[_]Umsturz der Hubarbeitsbühne[_][_][_][_][_][_]Standsicherheit der Bühne gewährleisten
[_]Herausschleudern aus dem Arbeitskorb[_][_][_][_][_][_]kein Einsatz bei starkem Wind
[_]__________[_][_][_][_][_][_]ebene Fahrwege
[_]Beachtung der Tragfähigkeit (Personen und mitgeführtes Material)
[_]Bedienung durch befähigte, unterwiesene und eingewiesene, schriftlich beauftragte Personen
[_]ggf. Anseilschutz im Arbeitskorb benutzen
[_]Rettungsmaßnahmen planen
[_]Im Notablass geübte Person hält sich im Bereich der Bühne auf.
[_]__________
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Elektrische Gefährdungen
2.1 Elektrischer Schlag
[_]spannungsführende Leitungen[_][_][_][_][_][_]Abschaltung, Abdeckung oder Abschranken spannungsführender Leitungen im Arbeits- und Verkehrsbereich des Gerüstbaus
[_]fehlerhafte elektrische Handwerkzeuge, Zuleitungen, Leitungsroller und Verteiler[_][_][_][_][_]
[_]fehlende bzw. fehlerhafte Baustellenspeisepunkte[_][_][_][_][_][_]Durchführung der Schutzmaßnahmen durch Elektroversorgungsunternehmen (EVU)/Bahnbetreiber
[_]Gewitter[_][_][_][_][_]
[_]Annäherung an aktive Leitungen (Überlandleitungen, Fahrdrähte)[_][_][_][_][_]
[_]Einsatz von elektrischen Handwerkzeugen, Leitungsrollern und Verteilern entsprechend DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen", z. B.:
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Verlängerungsleitungen mindestens H07RN-F oder gleichwertig
[_]Geräteanschlussleitungen bis max. 5,0 m mindestens H05RN-F
[_]Elektrische Betriebsmittel werden nur an einen durch eine Elektrofachkraft installierten und geprüften Baustromverteiler angeschlossen oder über einen PRCD-S betrieben.
[_]Zuleitungen vor Beschädigungen schützen
[_]arbeitstägliche Überprüfung des RCD-Schutzschalters im Baustromverteiler
[_]regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch Elektrofachkräfte oder befähigte Personen
[_]Sichtkontrolle der elektrischen Geräte vor Arbeitsbeinn
[_]keine Reparatur durch elektrotechnische Laien
[_]Verlassen der Konstruktion im Freien bei einem aufziehenden Gewitter
[_]Zusatzmaßnahmen bei erhöhter elektrischer Gefährdung
[_]Einhaltung von Sicherheitsabständen von unter Spannung stehenden Teilen, z. B. Überlandleitungen und Fahrdrähten (DGUV Vorschrift 3 und 4)
[_]Freischaltung, z. B. durch EVU, der unter Spannung stehenden Leitungen
[_]__________
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Gefahrstoffe
3.1 Gase
3.2 Dämpfe
3.3 Aerosole (Stäube, Rauche, Nebel)
[_]Freisetzung von Gefahrstoffen beim Bolzenschweißen[_][_][_][_][_][_]Beim Schweißen von oberflächenbeschichteten und Edelstahl-Werkstücken in engen Räumen Schadstoffe absaugen oder für ausreichende Lüftung sorgen
[_]Arbeiten in Anlagen, in denen Gefahrstoffe freigesetzt werden[_][_][_][_][_]
[_][_][_][_][_][_]Bei nicht ausreichender Lüftung Atemschutz tragen
[_]Abgase von Transportmitteln (Krane, Flurförderzeuge, Fahrzeuge etc.)[_][_][_][_][_][_]Bei Rostmontagen in Anlagen, in denen Gefahrstoffe freigesetzt werden, erfolgt eine Abstimmung mit den verantwortlichen Personen hinsichtlich der notwendigen Schutzmaßnahmen (TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen").
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Vorsorgeuntersuchungen
[_]Beschäftigungsbeschränkungen
[_]Betriebsanweisung
[_]Befahrerlaubnis für Behälter und enge Räume
[_]Einsatz von Flurförderzeugen mit Elektroantrieb
[_]Gewährleistung einer ausreichenden Lüftung
[_]__________
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Brand- und Explosionsgefährdungen
5.1 Brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
5.2 Explosionsfähige Atmosphäre
[_]brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten im Bereich des Bolzenschweißens und von Schleifarbeiten[_][_][_][_][_][_]Kontrolle der örtlichen Verhältnisse vor Arbeitsbeginn und Abstimmung der Schutzmaßnahmen mit den verantwortlichen Personen
[_]Arbeiten in Anlagen mit Explosionsgefahren[_][_][_][_][_]
[_]undichte Kraftstoffanlagen bzw. Gasanlagen von Transportmitteln (Krane, Flurförderzeuge, Fahrzeuge etc.)[_][_][_][_][_][_]Erlaubnisschein und Betriebsanweisung
[_]Berücksichtigung des Explosionsschutzdokuments
[_]Brandschutzmaßnahmen treffen
[_]__________[_][_][_][_][_][_]brennbare Stoffe entfernen
[_]räumliche Trennung zu brennbaren Stoffen
[_]brennbare Stoffe sicher abdecken
[_]Funkenflug verhindern
[_]Einsatz von Werkzeugen und Maschinen, die für den Brand- und Explosionsbereich geeignet sind
[_]Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen
[_]Brandposten und Brandwache stellen
[_]Wartungszyklen der Gasanlage einhalten
[_]Sichtkontrolle der Kraftstoffanlage
[_]__________
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Thermische Gefährdungen
6.1 Heiße Medien/Oberflächen
[_]Vebrennungen durch Funkenflug[_][_][_][_][_][_]Aufstellen eines Schutzschirms
[_]Vebrennungen durch heiße Metallspäne[_][_][_][_][_][_]Schutzkleidung
[_]Vebrennungen durch heiße Oberflächen[_][_][_][_][_][_]Sicherheitsschuhe
[_]__________[_][_][_][_][_][_]Schutzhandschuhe
[_]Kopf- und Augenschutz
[_]__________
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Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
7.1 Lärm
[_]Lärmeinwirkung durch die Arbeitstätigkeit[_][_][_][_][_][_]Ermittlung der Lärmbelastungen
[_]Lärmeinwirkung durch die Arbeitsumgebung[_][_][_][_][_][_]Einsatz lärmgeminderter Arbeitsmittel (z. B. Winkelschleifer)
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Einsatz arbeitsmedizinisch untersuchter Mitarbeitender bei Grenzwertüberschreitungen (DGUV Grundsatz G 20 "Lärm"); sonst Anbietung von arbeitsmedizinischer Vorsorge
[_]Mitarbeiterunterweisung und Zurverfügungstellung von Gehörschutz
[_]Kennzeichnung der Lärmbereiche bzw. Arbeitsmittel und Baumaschinen
[_]Lärmkataster erstellen
[_]__________
7.5 Nicht ionisierende Strahlung
[_]Augen- und Hautschädigung beim Schweißen[_][_][_][_][_][_]Augen- und Gesichtsschutz entsprechend des Schweißverfahrens
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Schutzkleidung entsprechend des Schweißverfahrens
[_]__________
7.7 Elektromagnetische Felder
[_]Gefährdung durch hohe Magnetfelder beim Bolzenschweißen[_][_][_][_][_][_]Personen mit Herzschrittmacher bedienen keine Bolzenschweißgeräte
[_]__________[_][_][_][_][_][_]__________
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Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.1 Klima (z. B. Hitze, Kälte)
[_]Gesundheitsschäden durch Arbeiten in Bereichen mit übermäßiger Wärme oder Kälte[_][_][_][_][_][_]Zurverfügungstellung von geeigneter Kleidung gegen Sonneneinstrahlung
[_]Gesundheitsschäden durch Sonneneinstrahlung, Kälte, Wind und Regen beim Arbeiten im Freien[_][_][_][_][_][_]Zurverfügungstellung und Benutzen von Sonnenschutzmitteln
[_]__________[_][_][_][_][_][_]Zurverfügungstellung von Getränken
[_]Zurverfügungstellung und Benutzen von geeigneter Kleidung gegen Kälte, Wind Und Regen
[_]Pausenzeiten regeln
(DGUV Information 213-002
"Hitzearbeit: Erkennen - beurteilen - schützen")
[_]__________
8.2 Beleuchtung, Licht
[_]mangelnde Beleuchtung der Verkehrswege auf der Baustelle[_][_][_][_][_][_]ausreichende Beleuchtung der Verkehrswege auf der Baustelle
[_]mangelhafte Beleuchtung des Arbeitsbereiches[_][_][_][_][_][_]Abstimmung hinsichtlich der Allgemeinbeleuchtung
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]ausreichende Lichtverhältnisse zur Durchführung der Arbeiten durch eine ortsfeste oder ortsveränderliche (bei kurzzeitigen Tätigkeiten) Beleuchtung
[_]__________
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Physische Belastungen
9.1 Schwere dynamische Arbeit
9.4 Einseitige dynamische Arbeit
[_]Gesundheitsschäden durch häufiges Heben, Tragen und Ablegen schwerer Lasten[_][_][_][_][_][_]Einsatz von Transport und Hebegeräten (Krane, Winden, Hubwagen, Gabelstapler etc.)
[_]Gesundheitsschäden durch längeres Arbeiten in Zwangshaltung beim Befestigen der Roste[_][_][_][_][_][_]Unterweisung über richtige Hebe- und Tragetechniken
[_]__________[_][_][_][_][_]
(LASI-Leitfaden LV 9 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten")
[_]__________
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Psychische Faktoren
10.1 Ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe
[_]nicht klar und eindeutig formulierte Arbeitsaufgaben[_][_][_][_][_][_]Erstellung einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
[_]Unkenntnis über die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen[_][_][_][_][_]
[_]Beschäftigte erhalten ausreichende Informationen zur sicheren Durchführung der Arbeitsaufgabe
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Unterweisungen
[_]Einweisung in die Baustelle und die Arbeiten
[_]Zeichnungen und Montageanweisung
[_]__________
10.2 Ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation
[_]Die Ausführungszeit ist der Arbeitsaufgabe nicht angemessen.[_][_][_][_][_][_]Durch Planung der Arbeitsabläufe und des Personaleinsatzes wird Termindruck vermieden.
[_]mangelnde Kommunikation mit der Bauleitung[_][_][_][_][_][_]Abstimmung mit der Bauleitung über die durchzuführenden Arbeiten
[_]Gefährdungen durch fehlende oder mangelhafte Koordination[_][_][_][_][_]
[_]Abstimmung der Arbeitsdurchführung vor Arbeitsbeginn mit anderen Firmen im Arbeitsumfeld
[_]nicht durchdachter Arbeitsablauf[_][_][_][_][_]
[_]mangelhafte innerbetriebliche Kommunikation[_][_][_][_][_][_]Der Ablauf der Arbeiten ist durchdacht und beschrieben, z. B. in einer
[_]nicht eindeutig geregelte Kompetenzen der Führungskräfte[_][_][_][_][_]
[_]Montageanweisung und/oder
[_]keine Bestellung der befähigten Personen für die Prüfung von Arbeitsmitteln (z. B. Gerüste, elektrische Handwerkzeuge etc.)[_][_][_][_][_][_]Arbeitsbeschreibung/Arbeitsanweisung.
[_]Einweisung vor Ort in die Arbeitsabläufe, Zeitplanung, speziellen Gefährdungen und Einsatzbedingungen, Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen
[_]keine Beauftragungen erteilt zur Bedienung von Geräten (z. B. Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Winden, Krane etc.)[_][_][_][_][_]
[_]Bestellung einer Baustellenkoordinatoion
[_]mangelhafte Ausbildung des Personals für die Arbeitsaufgabe[_][_][_][_][_][_]Unterweisung und Einweisung der Beschäftigten
[_]Unterweisung von Jugendlichen halbjährlich
[_]fehlende Prüfung der Arbeitsmittel und PSA[_][_][_][_][_][_]Beschäftigte werden planmäßig aus- und fortgebildet, um sie für die Arbeitsaufgaben zu qualifizieren
[_]keine Sicherstellung der Ersten Hilfe[_][_][_][_][_]
[_]keine bzw. mangelhafte soziale Einrichtungen[_][_][_][_][_][_]Festlegung der Verantwortlichkeiten sowie der Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse der Führungskräfte auf Baustellen inklusive der Aufgaben zum Arbeitsschutz
[_]unzureichende arbeitsmedizinische Vorsorge[_][_][_][_][_]
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]schriftliche Bestellung der befähigten Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln
[_]schriftliche Beauftragung der Personen, die Geräte bedienen, z. B. Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Winden Krane etc.
[_]Benennung von Personen mit besonderen Aufgaben, z. B. Sicherungs-, Warn- und Absperrposten, Einweiser etc.
[_]Die Prüfung aller Arbeitsmittel und PSA wird planmäßig durch befähigte Personen durchgeführt.
Fortsetzung: 10.2 Ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation
[_]Die geprüften Arbeitsmittel und PSA sind entsprechend gekennzeichnet.
[_]Die Erste Hilfe wird sichergestellt.
[_]ausreichendes Erste-Hilfe-Material
[_]ausreichende Anzahl aus- und fortgebildeter Ersthelfer und Ersthelferinnen
[_]Planung von Rettungsmaßnahmen beim Einsatz von PSA gegen Absturz
[_]Ein Rettungs- und Alarmplan hängt auf der Baustelle aus.
[_]Waschgelegenheiten, Toiletten und Pausenräume stehen auf der Baustelle gem. ArbStättV in ausreichender Anzahl und Größe zur Verfügung.
[_]Die Pflichtuntersuchungen, z. B. bei Arbeiten in Lärmbereichen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen, werden vor Aufnahme der Arbeiten und danach in den vorgeschriebenen Abständen durchgeführt.
[_]Die Beschäftigten, die auf hochgelegenen Arbeitsplätzen arbeiten, sind für die Arbeiten körperlich geeignet.
[_]Den Mitarbeitenden wird arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten
[_]__________
10.4 Ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen
[_]mangelhafte Verkehrswege[_][_][_][_][_][_]Sicher begehbare Verkehrswege sind in ausreichender Anzahl und Breite vorhanden, z. B. Geh- und Fahrwege, Aufstiege.
[_]mangelhafte Arbeitsplätze[_][_][_][_][_]
[_]__________[_][_][_][_][_]
[_]Arbeitsplätze sind so gestaltet, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können (siehe auch 1.6, 8.1, 8.2).
[_]__________

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