Abschnitt 7 - Beschaffenheit des Fußbodens
Ebene, feste, trockene sowie nicht geneigte Verkehrswege sind eine Voraussetzung dafür, die Belastung der Beschäftigten beim Handverzug von Flurförderzeugen gering zu halten.
Beachten Sie bitte, dass
nasse,
glatte,
geneigte,
verschmutzte oder
unebene Verkehrswege
die Belastungen der Mitarbeiter erhöhen und die Standsicherheit nachteilig beeinflussen.
Unter solchen Umständen kann es zu plötzlicher Überlastung des Muskel-Skelett-Systems, zum Beispiel mit der Folge von Muskel- und Bänderzerrungen, sowie zu erhöhter Unfallgefährdung kommen.
Allgemeine Anforderungen an Verkehrswege, wie zum Beispiel deren Breite oder seitliche Sicherheitsabstände und an Fußböden, wie zum Beispiel deren Oberflächenbeschaffenheit, finden Sie insbesondere in den Punkten 1.5 und 1.8 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Fußböden" (ASR A1.5/1,2) und "Verkehrswege" (ASR A1.8). |
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