DGUV Information 208-034 - Handverzug von Flurförderzeugen Physische Belastungen und Beanspruchungen

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Anhang 1 - Anhang 1 Handlungsanleitung für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß ArbSchG und LasthandhabV mit der Leitmerkmalmethode - Teil Ziehen und Schieben - (Auszug aus LASI-Veröffentlichung LV 29, Ausgabe 2002)

ccc_3390_rot.jpg
Dieses Verfahren dient der orientierenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten. Trotzdem ist bei der Bestimmung der Zeitwichtung, der Wichtung für Masse, Positioniergenauigkeit, Geschwindigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen eine gute Kenntnis der zu beurteilenden Teiltätigkeit unbedingte Voraussetzung. Ist diese nicht vorhanden, darf keine Beurteilung vorgenommen werden. Grobe Schätzungen oder Vermutungen führen zu falschen Ergebnissen.

Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich für Teiltätigkeiten und ist auf einen Arbeitstag zu beziehen. Wechseln innerhalb einer Teiltätigkeit Lastgewichte und/oder Körperhaltungen, so sind Mittelwerte zu bilden. Treten innerhalb einer Gesamttätigkeit mehrere Teiltätigkeiten mit deutlich unterschiedlichen Lastenhandhabungen auf, sind diese getrennt einzuschätzen und zu dokumentieren.

Zur Beurteilung sind 3 Schritte erforderlich: 1. Bestimmung der Zeitwichtung, 2. Bestimmung der Wichtung der Leitmerkmale und 3. Bewertung. Bei der Bestimmung der Wichtungen ist grundsätzlich die Bildung von Zwischenstufen (Interpolation) erlaubt. Eine Häufigkeit von 40 ergibt z. B. die Zeitwichtung 3.

1. Schritt: Bestimmung der Zeitwichtung

  1. Die Bestimmung der Zeitwichtung erfolgt anhand der Tabelle getrennt für Ziehen und Schieben über kurze Distanzen mit häufigem Anhalten und Ziehen und Schieben über längere Distanzen.

    • Beim Ziehen und Schieben über kurze Dienstanzen mit häufigem Anhalten wird die Häufigkeit zu Grunde gelegt.

    • Beim Ziehen und Schieben über längere Dienstanzen wird der Gesamtweg zu Grunde gelegt.

    Der Grenzwert des Einzelweges von 5 m ist hierbei als grobe Hilfestellung anzusehen. Im Zweifelsfall sollte danach entschieden werden, welches Kriterium häufigervorkommt: Anfahren und Abbremsen oder länger anhaltendes Ziehen.

2. Schritt: Bestimmung der Wichtung von Masse, Positioniergenauigkeit, Geschwindigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen

  1. 2.1

    Zu bewegende Massen

    Die Bestimmung erfolgt anhand der Tabelle unter Berücksichtigung der zu bewegenden Masse (Gewicht von Fördermittel plus Ladung) und der Art des Transportes (Flurförderzeug, Hilfsmittel). Sehr häufig werden deichsellose Wagen mit Rollen verwendet. Hierbei ist zwischen (lenkbaren) Lenkrollen und (nicht lenkbaren) Bockrollen zu unterscheiden.

    Werden im Verlauf der zu beurteilenden Teiltätigkeit unterschiedliche Lasten gehandhabt, so kann ein Mittelwert gebildet werden. Zum Vergleich können auch Spitzenlastwerte verwendet werden. Dann muss jedoch die geringere Häufigkeit dieser Spitzen zu Grunde gelegt werden, auf keinen Fall die Gesamthäufigkeit.

  2. 2.2

    Positioniergenauigkeit und Bewegungsgeschwindigkeit

    Die Bestimmung erfolgt anhand der Tabelle. Die Bewegungsgeschwindigkeit "schnell" entspricht dem normalen Gehen. Sollten in Sonderfällen deutlich schnellere Bewegungen vorliegen, kann die Tabelle sinngemäß erweitert und eine 4 bzw. 8 vergeben werden. Interpolationen sind zulässig.

  3. 2.3

    Körperhaltung

    Die Bestimmung der Körperhaltungswichtung erfolgt anhand der Piktogramme in der Tabelle. Es sind die für die Teiltätigkeit charakteristischen Körperhaltungen beim Handhaben der Lasten zu verwenden. Werden unterschiedliche Körperhaltungen eingenommen, so kann ein Mittelwert aus den Haltungswichtungen für die zu beurteilende Teiltätigkeit gebildet werden.

  4. 2.4

    Ausführungsbedingungen

    Zur Bestimmung der Ausführungsbedingungswichtung sind die zeitlich überwiegenden Ausführungsbedingungen zu verwenden. Gelegentlicher Diskomfort ohne sicherheitstechnische Bedeutung ist nicht zu berücksichtigen.

3. Schritt: Die Bewertung

  1. Die Bewertung jeder Tätigkeit erfolgt anhand eines teiltätigkeitsbezogenen Punktwertes (Berechnung durch Addition der Wichtungen der Leitmerkmale und Multiplikation mit der Zeitwichtung). Wenn Frauen diese Tätigkeit ausführen, wird der Punktwert mit dem Faktor 1,3 multipliziert. Hierbei werden die geschlechtsbezogenen Unterschiede im Hinblick auf Körpermaße, physische Leistungsvoraussetzungen, biomechanische Belastbarkeit und arbeitstechnische Kompensationsmechanismen berücksichtigt.

    • Bewertungsgrundlage ist die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Schädigung. Art und Höhe des Schadens werden dabei nicht näher definiert. Berücksichtigt sind biomechanische und physiologische Wirkungsmechanismen in Verbindung mit Dosismodellen. Es gilt, dass die interne Belastung des Muskel-Skelett-Systems entscheidend von den aufzubringenden Körperkräften abhängt. Diese Körperkräfte werden vom Gewicht des zu bewegenden Gegenstandes, den Beschleunigungswerten und den 21 Fahrwiderständen bestimmt. Ungünstige Körperhaltungen und steigende Belastungsdauer und/oder -häufigkeit, erhöhen die interne Belastung. Die Hinweise am Ende des Bewertungsformblattes sind zu beachten.

    • Zusammenfassende Bewertungen bei mehreren Tätigkeiten sind problematisch, da sie über die Aussagefähigkeit dieser orientierenden Analyse hinausgehen. Sie erfordern in der Regel weiter gehende arbeitsanalytische Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung.

    • Ableitbare Gestaltungsnotwendigkeiten. Aus dieser Gefährdungsabschätzung sind sofort Gestaltungsnotwendigkeiten und -ansätze erkennbar. Grundsätzlich sind die Ursachen hoher Wichtung zu beseitigen. Im Einzelnen sind das:

      • bei hoher Zeitwichtung organisatorische Regelungen,

      • bei hoher Massewichtung die Reduzierung des Lastgewichts, oder der Einsatz geeigneterer Flurförderzeuge,

      • bei hohen Wichtungen der Bewegungsgeschwindigkeit und Positioniergenauigkeit die Verwendung von Radführungen und Anschlagpuffern bzw. Verringerung des Arbeitspensums und

      • bei hoher Haltungswichtung die Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung.

    Die Ausführungsbedingungen sollten immer "gut" sein.

Beurteilung von Ziehen und Schieben anhand von LeitmerkmalenVersion September 2002
Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Franz-Josef-Roeder-Str. 23, 66119 Saarbrücken

Die Gesamttätigkeit ist ggf. in Teiltätigkeiten zu gliedern. Jede Teiltätigkeit mit erheblichen körperlichen Belastungen ist getrennt zu beurteilen.






Arbeitsplatz/Teiltätigkeit: ..................................................................................................................................................

1. Schritt: Bestimmung der Zeitwichtung(Nur eine zutreffende Spalte auswählen)

Ziehen und Schieben über kurze Distanzen oder häufiges Anhalten
(Einzelweg < 5 m)
Ziehen und Schieben über längere Distanzen
(Einzelweg ≥ 5 m)
Anzahl am ArbeitstagZeitwichtungGesamtweg am ArbeitstagZeitwichtung
< 101< 300 m1
10bis< 402300 mbis< 1 km2
40bis< 20041 kmbis< 4 km4
200bis< 50064 kmbis< 8 km6
500bis< 1.00088 kmbis< 16 km8
≥ 1.00010≥ 16 km10
Beispiele: Bedienen von Manipulatoren, Bestücken von Maschinen, Essenverteilen im Krankenhaus.Beispiele: Müllabfuhr, Möbeltransport in Gebäuden auf Rollen, Aus- und Umladen von Containern.

2. Schritt: Bestimmung der Wichtungen von Masse, Positioniergenauigkeit, Geschwindigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen

Rote Zahlen*): Kritisch, da die Kontrolle der Bewegung von Flurförderzeug/Last stark von der Geschicklichkeit und Körperkraft abhängt.
Rote Felder ohne Zahlen**): Grundsätzlich zu vermeiden, da die erforderlichen Aktionskräfte leicht die maximalen Körperkräfte übersteigen können.

Redaktionell hier fett kursiv formatiert.

Redaktionell hier mit X X X gekennzeichnet.

Zu bewegende Masse
(Lastgewicht)
Flurförderzeug, Hilfsmittel
RollendOhne, Last wird gerolltKarrenWagen, Roller, Trolleys ohne Bockrollen (nur Lenkrollen) Gleiswagen, Handwagen, Handhubwagen, Rollenbahnen, Wagen mit Bockrollen Manipulatoren, Seilbalancer
ccc_3390_18.jpgccc_3390_19.jpgccc_3390_20.jpgccc_3390_21.jpgccc_3390_22.jpg
< 50 kg0,50,50,50,50,5
50bis< 100 kg11111
100bis< 200 kg1,5221,52
200bis< 300 kg24324
300bis< 400 kg3X X X43X X X
400bis< 600 kg4X X X54X X X
600bis< 1.000 kg5X X XX X X5X X X
≥ 1.000 kgX X XX X XX X XX X XX X X

Fortsetzung 2. Schritt

Zu bewegende Masse
(Lastgewicht)
Gleitendccc_3390_23.jpg
< 10 kg1
10bis< 25 kg2
25bis< 50 kg4
> 50 kgX X X

PositioniergenauigkeitBewegungsgeschwindigkeit
langsam(< 0,8 m/s)schnell(0,8 bis 1,3 m/s)
Gering
  • keine Vorgabe des Fahrweges

  • Last kann ausrollen oder wird an Anschlag gestoppt

12
Hoch
  • Last ist exakt zu positionieren und anzuhalten

  • Fahrweg ist exakt einzuhalten

  • häufig Richtungsänderungen

24

Anmerkung: Die mittlere Schrittgeschwindigkeit beträgt ca. 1 m/s

Fortsetzung 2. Schritt

Körperhaltung
Rumpf aufrecht, keine VerdrehungRumpf leicht vorgeneigt und oder leicht verdreht (einseitiges Ziehen)Stärkere Neigung des Körpers in Bewegungsrichtung Hocken, Knien, BückenKombination von Bücken und Verdrehen
ccc_3390_24.jpgccc_3390_25.jpgccc_3390_26.jpgccc_3390_27.jpg
1234

Es ist die typische Körperhaltung zu berücksichtigen. Die beim Anfahren, Abbremsen und Rangieren möglicherweise deutlichere Rumpfneigung ist zu vernachlässigen, wenn sie nur gelegentlich auftritt.

Ausführungsbedingungen
0Gut• Fußboden oder andere Fläche eben, fest, glatt, trocken, • ohne Neigung, • Keine Hindernisse im Bewegungsraum, • Rollen oder Räder leichtgängig, kein erkennbarer Verschleiß der Radlager
2Eingeschränkt• Fußboden verschmutzt, etwas uneben, weich, • geringe Neigung bis 2°, • Hindernisse im Bewegungsraum, die umfahren werden müssen, • Rollen oder Räder verschmutzt, nicht mehr ganz leichtgängig, Lager ausgeschlagen
4Schwierig• unbefestigter oder grob gepflasterter Fahrweg, Schlaglöcher, starke Verschmutzung, • Neigung 2° bis 5°, • Flurförderzeuge müssen beim Anfahren "losgerissen" werden, • Rollen oder Räder verschmutzt, schwergängig
8Kompliziert• Stufen, Treppen, Absätze, • Neigung > 5°, • Kombinationen der Merkmale von "Eingeschränkt" und "Schwierig"

In der Tabelle nicht genannte Merkmale sind sinngemäß zu ergänzen.

3. Schritt: Bewertung

Die für diese Tätigkeiten zutreffenden Wichtungen sind in das Schema einzutragen und auszurechnen.
Masse/Flurförderzeug|_______|
+Positioniergenauigkeit/Bewegungsgeschwindigkeit|_______|
+Haltungswichtung|_______|
+Ausführungsbedingungswichtung|_______|
=Summe|_______|×Zeitwichtung|_______|×Für weibliche Beschäftigte
1,3
=Punktwert|_______|

Anhand des errechneten Punktwertes und der folgenden Tabelle kann eine grobe Bewertung vorgenommen werden.

Risikobereich1)PunktwertBeschreibung
ccc_3390_28.jpg10Geringe Belastung, Gesundheitsgefährdung durch körperliche Überbeanspruchung ist unwahrscheinlich.
ccc_3390_29.jpg10 bis < 25Erhöhte Belastung, eine körperliche Überbeanspruchung ist bei vermindert belastbaren Personen 2) möglich. Für diesen Personenkreis sind Gestaltungsmaßnahmen sinnvoll.
ccc_3390_30.jpg25 bis < 50Wesentlich erhöhte Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist auch für normal belastbare Personen möglich. Gestaltungsmaßnahmen sind angezeigt.
ccc_3390_31.jpg50Hohe Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich.

Die Grenzen zwischen den Risikobereichen sind auf Grund der individuellen Arbeitstechniken und Leistungsvoraussetzungen fließend. Damit darf die Einstufung nur als Orientierungshilfe verstanden werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit steigenden Punktwerten die Belastung des Muskel-Skelett-Systems zunimmt.

Vermindert belastbare Personen sind in diesem Zusammenhang Beschäftigte, die älter als 40 oder jünger als 21 Jahre alt, Neulinge im Beruf oder durch Erkrankungen leistungsgemindert sind.

ccc_3390_blau.jpg

Hinweise:
Im Allgemeinen ist beim Ziehen und Schieben das gesamte Muskel-Skelett-System belastet, besonders jedoch der Hand-Arm-Schulter-Bereich. In Abhängigkeit von den konkreten Kraftaufwendungen und Körperhaltungen können aber auch die Lendenwirbelsäule, die Hüft- oder Kniegelenke verstärkt belastet sein. Da die Körperkräfte im Vergleich zum Heben und Tragen deutlich geringer und vielseitiger sind, ist der Nachweis von chronischen Überlastungsschäden schwierig. Typisch ist beim Ziehen und Schieben eine Gefährdung des Muskel-Skelett-Systems durch plötzliche Überbelastungen als Folge von Anstoßen, Wegrutschen oder unerwarteten und hohen Kräften beim Richtungswechsel oder Anhalten.