Abschnitt 3.1 - 3 Verantwortlichkeiten
3.1
Arbeitgeber im staatlichen Hochschulbereich sind in der Regel die Bundesländer oder die Hochschule, im Einzelfall kann es auch der Bund sein. Bei privaten Institutionen ist es der Träger oder das durch Gesellschaftsvertrag festgelegte Leitungsgremium.
Für den Arbeitgeber handeln die Verantwortlichen.