Abschnitt 2.13 - 2.13 Einstufung
Einstufung ist die Zuordnung zu einem oder zu mehreren Gefährlichkeitsmerkmalen; die Gefährlichkeitsmerkmale sind in Abschnitt 2.1 dieser Information aufgeführt.
Einstufung ist die Zuordnung zu einem oder zu mehreren Gefährlichkeitsmerkmalen; die Gefährlichkeitsmerkmale sind in Abschnitt 2.1 dieser Information aufgeführt.