DGUV Information 213-039 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen

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Abschnitt 2.8 - 2.8 Tätigkeit

Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern, Bedien- und Überwachungsarbeiten. Der Tätigkeit im Sinne dieser Information gleichgestellt ist die Anwesenheit im Gefahrenbereich.

Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Beschäftigten möglich sind.

Anwesenheit im Gefahrenbereich schließt die Beschäftigten ein, die keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, z.B. Besucher von Experimentalvorlesungen oder Handwerker in unmittelbarer Umgebung von Gefahrstofftätigkeiten (z.B. Helfer bei Schweißarbeiten).