DGUV Information 209-061 - Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern

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Abschnitt 2 - 2. Verwendung von Anschlagmitteln aus Chemiefasern in extremen Temperaturbereichen oder in Verbindung mit Chemikalien

Sollen Anschlagmittel aus Chemiefasern in extremen Temperaturbereichen verwendet werden, muss deren Einsatz durch den Hersteller freigegeben werden.

Für Anschlagmittel aus Chemiefasern mit grünem Etikett (PA) und blauem Etikett (PES) ist der Temperaturbereich von -40 °C bis +100 °C unbedenklich.

Für Anschlagmittel aus Chemiefasern mit braunem Etikett (PP) ist der Temperaturbereich von -40 °C bis +80 °C unbedenklich. Sollen Anschlagmittel aus Chemiefasern in Verbindung mit Chemikalien verwendet werden, muss deren Einsatz unter Angabe von Einsatzdauer und Einsatzbedingungen vom Hersteller freigegeben werden.

Notwendige Angaben sind: Chemikalie, Konzentration, Temperatur, Verweildauer.

Anschlagmittel aus Chemiefasern, die mit Säuren, Laugen oder anderen aggressiven Stoffen in Verbindung gekommen sind, müssen vor der Lagerung und bei Bedarf gereinigt werden. Vor dem nächsten Einsatz muss das Anschlagmittel vollständig abgetrocknet sein.

Anschlagmittel aus Chemiefasern, die mit Säuren, Laugen oder anderen wasserlöslichen Chemikalien in Verbindung gekommen sind, können durch Spülen mit Wasser gereinigt werden. Bei Polyamid- und Polyester-Hebebändern können andere Verunreinigungen auch mit Lösemitteln, z. B. Trichlorethylen oder Perchlorethylen, beseitigt werden.

Die für die Verwendung von Lösemitteln bestehenden Vorschriften sind zu beachten. Siehe hierzu z. B. DGUV-Information: Gefahrstoffe; "Chlorkohlenwasserstoffe" (GUV-I 767). Weitere Reinigungsverfahren sind beim Hersteller zu erfragen.