DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 3 - 3 Funktionen von Hitzeschutzkleidung

Aluminisierte Hitzeschutzkleidung schützt vor Flammen, flüssigem Metall und extremer Hitzestrahlung.

Hitzeschutzkleidung muss:

  • flammhemmend sein, um ein selbstständiges Weiterbrennen der Kleidung zu verhindern,

  • eine definierte Isolation gewährleisten, so dass auf der Innenseite der Kleidung keine zu hohen Temperaturen auftreten,

  • vor Infrarotstrahlung z. B. durch heiße Oberflächen schützen,

  • verhindern, dass flüssige Metalle auf der Kleidung kleben bleiben bzw. dass flüssige Metalle durchbrennen.