DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Was bedeutet Hitzestrahlung?

Auf der Haut entsteht auf Grund der Strahlung ein Schmerzempfinden (zugrunde gelegt wird hier ein natürliches Schmerzempfinden) und nachfolgend eine Schädigung. Das ist der Fall ab ca. 300 W/qm effektiver Bestrahlungsstärke. Anschaulich liegen solche Verhältnisse voran rotglühenden Metalloberflächen und beim Umgang mit Metallschmelzen. Kriterien zur Beurteilung sind Temperatur der Strahlungsquelle, Abstand zu dieser, die Fläche der Strahlungsquelle und die Zeit der Einwirkung.