DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Anhang 2 - Gefährdungsbeurteilung Auszug "Arbeiten mit Flüssigaluminium"

Gefährdungsbeurteilung und festgelegte Schutzmaßnahmen nach ArbSchG § 6
Arbeitsbereich: Produktion, Arbeiten mit FlüssigaluminiumVerantwortlicher:Datum:gültig bis:
Tätigkeit
(an/in/mit)
GefährdungSchutzmaßnahmeHandlungs-
bedarf?
weitere InfosRealisierung wer/wann
Probenahme, Temperaturmessung, Ofen- und Gießfahrt überwachung
  • Gefahr von Metallexplosionen durch kalten Probelöffel und Feuchtigkeit

  • Probenlöffel vor Probenahme gründlich vorwärmen

  • Gefahr von Verbrennungen durch heiße Oberflächen

  • Spritzer von flüssigem Metall

  • Strahlungshitze

  • Hitzeschutzkleidung, d.h. aluminisierter Mantel und bis zum Knie doppellagige Vinexhose tragen

  • Gießerstiefel tragen

  • Helm mit Visier und aluminisiertem Nackenschutz tragen

  • Hitzeschutzhandschuhe tragen

BGI 549
BGR 189
BGR 191
BGR 193
BGR 195
BGR 500
  • Betriebsanweisung erstellen

BGI 578
  • Unterweisung nach Betriebsanweisung jährlich

BGI 527
Angießphase
  • Gefahr von Metallexplosionen

  • Spritzer von flüssigem Metall

  • Strahlungshitze

  • Gefahr von Verbrennungen durch heiße Oberflächen

  • Hitzeschutzkleidung, d.h. aluminisierter Mantel und bis zum Knie doppellagige Vinexhose tragen

  • Gießerstiefel tragen

  • Angießhelm mit langem Visier und Nackenschutz tragen

  • lange Schutzhandschuhe mit Klettverschluß zum Zuziehen tragen

BGI 549
BGR 189
BGR 191
BGR 193
BGR 195
BGR 500
  • Erstellen einer Betriebsanweisung

BGI 578
  • Unterweisen der Mitarbeiter

BGI 527
Stationäre Gießfahrt
  • Gefahr von Verbrennungen durch heiße Oberflächen

  • Spritzer von flüssigem Metall

  • Strahlungshitze

  • Hitzeschutzkleidung, d.h. aluminisierter Mantel und bis zum Knie doppellagige Vinexhose tragen

  • Gießerstiefel tragen

  • Helm mit Visier und aluminisiertem Nackenschutz tragen

  • Hitzeschutzhandschuhe tragen

BGI 549
BGR 189
BGR 191
BGR 193
BGR 195
BGR 500
  • Unterweisen der Mitarbeiter

BGI 527
  • Erstellen einer Betriebsanweisung

BGI 578
Beendigung der Gießfahrt
  • Gefahr von Verbrennungen durch heiße Oberflächen

  • Spritzer von flüssigem Metall

  • Strahlungshitze

  • Hitzeschutzkleidung, d.h. aluminisierter Mantel und bis zum Knie doppellagige Vinexhose tragen

  • Gießerstiefel tragen

  • Helm mit Visier und Nackenschutz tragen

  • lange Schutzhandschuhe tragen

BGI 549
BGR 189
BGR 191
BGR 193
BGR 195
BGR 500
  • Unterweisen der Mitarbeiter

BGI 527
  • Erstellen einer Betriebsanweisung

BGI 578
Reinigen
Inlinefilter
Alpur 11
  • Strahlungshitze

  • Gefahr von Verbrennungen durch heiße Oberflächen

  • Spritzer von flüssigem Metall

  • O.g. und ggf. weitere Gefährdungen

  • Hitzeschutzkleidung, d.h. aluminisierter Mantel und bis zum Knie doppellagige Vinexhose tragen

  • Gießerstiefel tragen

  • Helm mit Visier und Nackenschutz tragen

  • lange Schutzhandschuhe tragen

BGI 549
BGR 189
BGR 191
BGR 193
BGR 195
BGR 500
  • Unterweisen der Mitarbeiter

BGI 527
  • Erstellen einer Betriebsanweisung

BGI 578