DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 9.1 - 9.1 Was sollte eine Betriebsanweisung zum korrekten Benutzen enthalten?

Folgende Punkte sollten unbedingt mit eingearbeitet werden:

  • keine Feuerzeuge, Getränkeflaschen oder ähnliches in den Taschen der Schutzkleidung,

  • Kleidung darf nicht öl- und fettverschmutzt sein,

  • Kleidung immer geschlossen halten,

  • kein Umkrempeln von Ärmeln und Hosen,

  • keine außen getragenen Gürtel,

  • sperrige Gegenstände gehören nicht in die Außentaschen,

  • im Einsatz befindliche aluminisierte Kleidung immer hängend aufbewahren.