DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Gibt es Tragezeitbegrenzungen für Hitzeschutzkleidung?

Hitzeschutzkleidung ist so konzipiert, dass sie 8 Stunden getragen werden kann. Bei aluminisierter Hitzeschutzkleidung ist die zusammenhängende Tragezeit auf max. 30 min zu begrenzen, da der Wärmehaushalt in der Hitze nur durch Verdunstung ausgeglichen werden kann und diese unter der aluminisierten Schutzkleidung nicht funktioniert.

Manche Hersteller aluminisierter Hitzeschutzkleidung haben im Rückenbereich Lüftungsschlitze angelegt, die einen Wärmeaustausch ermöglichen. Solche Kleidung sollte nur dann eingesetzt werden, wenn die Hitzebelastung für den Träger von vorne wirkt und im Rückenbereich keine Gefährdung erfolgt.

Zur Verbesserung des Wärmeaustausches können auch Kühlwesten verwendet werden, die jedoch nicht über den Bereich der Nieren hinwegreichen dürfen, um Erkältungen zu vermeiden.

Beim Tragen von Hitzeschutzkleidung ist verstärkt darauf zu achten, dass die Leistungsfähigkeit des Menschen nicht überstiegen wird.