DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 8.1 - 8 Medizinische Voraussetzungen für das Tragen von Hitzeschutzkleidung
8.1 Welche gesundheitlichen Vorraussetzungen gibt es für das Tragen von Hitzeschutzkleidung?

Für das Arbeiten mit Hitzeschutzkleidung gibt es keine gesundheitlichen Vorraussetzungen, allerdings für das Arbeiten in Hitzebereichen.

Dabei gilt:
Für die Entscheidung, welche Personengruppe nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) untersucht werden muss, ist die Information "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 Hitze" (BGI/GUV-I 504-30) anzuwenden.