DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Wie wird Hitzeschutzkleidung entsorgt?

Ablegereife Schutzkleidung kann im Hausmüll entsorgt werden, soweit keine Kontamination mit Gefahrstoffen, z. B. krebserzeugend/erbgutschädigend, vorliegt.

Bei einigen Geweben (z. B. aus Aramidfasern) lohnt eine Wiederaufbereitung und die Rückführung in den industriellen Kreislauf. Vorraussetzungen dafür sind beim Konfektionär oder Gewebehersteller der Schutzkleidung zu erfragen.