Abschnitt 7.2 - 7.2 Wie wird Hitzeschutzkleidung entsorgt?
Ablegereife Schutzkleidung kann im Hausmüll entsorgt werden, soweit keine Kontamination mit Gefahrstoffen, z. B. krebserzeugend/erbgutschädigend, vorliegt.
Bei einigen Geweben (z. B. aus Aramidfasern) lohnt eine Wiederaufbereitung und die Rückführung in den industriellen Kreislauf. Vorraussetzungen dafür sind beim Konfektionär oder Gewebehersteller der Schutzkleidung zu erfragen.