DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Trageversuch von Hitzeschutzkleidung

Nach der Festlegung der Auswahlkriterien (Leitungsklassen, Art und Gestaltung der Hitzeschutzkleidung) und der Praxisversuche, sind Trageversuche mit Hitzeschutzkleidung durch die Beschäftigten eine sinnvolle Ergänzung des Auswahlverfahrens, denn die Beschäftigten sind letztendlich die Träger der Schutzkleidung und müssen in der Lage sein, ihre Tätigkeit ausführen zu können. Bereits bei den Trageversuchen ist die später einzusetzende Unterkleidung und die weitere PSA, wie Schutzhandschuhe, Fußschutz, etc., zu verwenden.

Die Beschäftigten können mit Hilfe eines Fragebogens über Tragekomfort, Probleme mit der Kleidung oder Verbesserungsvorschläge befragt werden (Anhang 3).

In Zusammenarbeit mit Herstellern von Hitzeschutzkleidung können Verbesserungsvorschläge und die Wünsche oder Notwendigkeiten für einen Arbeitsplatz umgesetzt werden, z. B. Taschen für Werkzeug, unterschiedliche Gewebe-Materialien für Vorder- und Rückseite der Kleidung, doppelte Stofflagen in bestimmten Schutzkleidungsbereichen, farbliche Gestaltung für gute Sichtbarkeit oder Vermeidung von Materialkombinationen, die die Lebensdauer der Schutzkleidung negativ beeinflussen.

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Abb. 10
rote Hitzeschutzkleidung