DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Gestaltung der Hitzeschutzkleidung

Es gibt "Todsünden", die bei der Gestaltung der Schutzkleidung auf jeden Fall vermieden werden müssen. Dies sind:

  • außen liegende unabgedeckte Taschen
    Taschen müssen abgedeckt sein. Die Lasche an der Tasche muss mindestens 2 cm breiter sein, als die Öffnung der Tasche, damit sie sich nicht "einzieht". Hosen- oder Materialtaschen können sich beim Bücken aufstellen, solange sie keine überdeckende Lasche haben.

  • außen liegende nach oben weisende Überlappnähte
    An aufliegenden Nähten bleiben Metallspritzer hängen und brennen durch das Material. Die Nähte müssen immer flach sein (Sattelnaht) oder nach unten weisen.

  • sichtbare Metallbestandteile, die auch innen freiliegen
    Druckknöpfe, Reißverschlüsse u.ä., müssen entweder außen oder nach innen durch Stoff überdeckt sein, damit eine direkte Wärmedurchleitung auf die Haut verhindert wird.

  • Aufschläge an Ärmeln und Hosen
    In Aufschlägen können sich heiße Schmelzen und Spritzer sammeln und müssen deswegen vermieden werden.

  • komplizierte Verschlüsse an aluminisierter Schutzkleidung
    Aluminisierte Schutzkleidung muss schnell zu öffnen sein z. B. mit verdeckten Klettverschlüssen oder "Ruck-Zuck"-Verschluss. Letzterer hat den Nachteil, dass sich evtl. Lücken im Verschluss bilden.

  • Label, Aufnäher
    Aufgenähte Label, Reflexstreifen etc. bedeuten u. U. ein Sicherheitsrisiko, wenn sie aus brennbarem Material bestehen und mit Außennähten befestigt sind.

  • Anbauteile, Kombinationsteile
    Für PSA, die sich aus mehreren Teilen zusammensetzt gilt, dass alle Teile dieselbe Leistungsklasse haben müssen, z. B. Schürze und Schürzenband.
    Ist dies nicht der Fall, gibt das Anbauteil mit der niedrigsten Leistungsklasse die Leistungsklasse für die gesamte PSA vor.