DGUV Information 212-013 - Hitzeschutzkleidung

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Vergleich der Anforderungen mit den Leistungsdaten der angebotenen Schutzkleidung

Die Kennzeichnung umfasst folgende Angaben:

  • CE-Kennzeichnung, Kennnummer der Prüfstelle für die Qualitätsüberwachung (vierstellig),

  • Hersteller,

  • Größenangabe,

  • Artikel,

  • Piktogramm mit codierten Leistungsangaben.

Die Bedeutung der codierten Leistungsangaben sind für Hitzeschutzkleidung allgemein in der DIN EN ISO 11612 "Schutzkleidung - Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen" (seit Mai 2009 Ersatz für DIN EN 531) erklärt.

Anzüge, die der alten Norm entsprechen, dürfen weiter getragen werden. Beim Kauf neuer Produkte ist auf die aktuelle Norm zu achten.

AnforderungCodebuchstabeLeistungsstufe
begrenzte FlammenausbreitungA1 und/oder A2ohne
konvektive HitzeB1 bis 3
StrahlungshitzeC1 bis 4
flüssige AluminiumspritzerD1 bis 3
flüssige EisenspritzerE1 bis 3
KontaktwärmeF1 bis 3

Tabelle 1: Auszug aus der DIN EN ISO 11612 Leistungsstufen: mit steigender Ziffer höheres Schutzniveau

Codebuchstaben A1 und A2 werden nach unterschiedlichen Verfahren ermittelt:
Codebuchstabe A1 nach Oberflächenbeflammung,
Codebuchstabe A2 nach Kantenbeflammung.
Das Verfahren richtet sich nach dem Einsatzzweck der Kleidung.

Eine weitere Anforderung kann sich aus der DIN EN 343 Schutz gegen Regen, Schutz gegen schlechtes Wetter ergeben.

WasserdichtigkeitW
-Wasserdurchgang1 bis 3
-Wasserdampfdurchgang1 bis 3
(umgangssprachlich: atmungsaktive Eigenschaften)
Leistungsstufen: mit steigender Ziffer höheres Schutzniveau
Leistungsstufe 1 schützt vor einem geringen, Leistungsstufe 2 vor einem mittleren und Leistungsstufe 3 vor einem hohen wahrnehmbaren Risiko.

Hitzeschutzkleidung muss mindestens gegen begrenzte Flammenausbreitung (A) schützen und eine weitere Anforderung aus der EN ISO 11612 (B, C, D, E, oder F) erfüllen.

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Abb. 4
Kennzeichnung einer Schutzkleidung, die flammhemmend (DIN EN ISO 11612) ausgerüstet ist und auch als Schweißerschutzkleidung (DIN EN ISO 11611) eingesetzt wird

Reine "Schweißerschutzkleidung" (Kennzeichnung nach DIN EN 11611 bis 2007 nach DIN 470) eignet sich nicht für den Einsatz bei Arbeiten mit schmelzflüssigen Metallen. Diese Kleidung wird in der Prüfung nicht mit flüssigen Metallen getestet und hat seine Leistungsfähigkeit damit nicht nachgewiesen.

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Abb. 5
Kennzeichnungsbeispiel für flammenhemmend ausgerüstete Unterkleidung geprüft nach DIN EN ISO 11612

Achtung:
Veränderungen am baumustergeprüften Produkt (Label, Reflexstreifen etc.) können zum Verlust des Zertifikates führen, wenn die Kleidung so verändert wird, dass die Leistungsanforderungen nicht mehr erfüllt sind. Es muss dann eine Prüfung nach aktueller Norm erfolgen.