Abschnitt 1.1 - 1.1 Absturzgefahren
Als Absturzgefahren werden
der Sturz vom Dachrand,
das Durchbrechen durch Dachflächen und
der Sturz durch eine Dachöffnung betrachtet.
Bei nicht durchbruchsicheren Dachelementen sind zusätzlich Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbruch anzuordnen.