DGUV Information 208-032 - Auswahl und Benutzung von Steigleitern

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Mitnahme von Material, Werkzeugen und Hilfsmitteln

Sicheres Besteigen einer Steigleiter setzt voraus, dass beide Hände zum Greifen benutzt werden können.

Material, Werkzeuge und Hilfsmittel sind daher mit geeigneten Einrichtungen zur Arbeitsstelle hochzuziehen bzw. abzulassen.

Hierzu gehören z. B. Zugleinen, Seile, Umlenk-/Klapprollen.

Beschäftigte dürfen auf Steigleitern solche Teile mitführen, die ein sicheres Steigen nicht beeinträchtigen.

Um dies zu ermöglichen, können Transporthilfsmittel wie z. B. Rucksack, verschließbarer Werkzeug-/Materialbeutel, Werkzeugtasche am Gürtel oder zum Umhängen verwendet werden.

Wird von Versicherten Material, Werkzeuge oder Hilfsmittel auf Freileitungsmasten mitgeführt, ist darauf zu achten, dass deren Gewicht so gering wie möglich, Gefährdungen durch Hängenbleiben an Mastbauteilen vermieden und keine Gefährdungen durch Wind gegeben sind.

Bei der Verwendung von Transporthilfsmitteln (z. B. Rucksäcken) ist bei Begehung einer Steigleiter mit PSAgA sicherzustellen, dass die Funktion des Auffangsystems nicht beeinträchtigt wird.