Abschnitt 17.4 - 17.4 Vermeiden elektrostatischer Aufladungen beim Sieben von Explosivstoffen
An Siebeinrichtungen und Absaugungen müssen Einrichtungen zum Ableiten elektrostatischer Aufladungen vorhanden sein.
Siehe hierzu auch TRBS 2153 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen".