Abschnitt 6 - 6 Pulverarbeitsmaschinen
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Pulverarbeitsmaschinen. Darunter fallen Siebmaschinen, Kollergänge, Pressen, Körnmaschinen, Reib-, Körn- und Poliertrommeln.
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Pulverarbeitsmaschinen. Darunter fallen Siebmaschinen, Kollergänge, Pressen, Körnmaschinen, Reib-, Körn- und Poliertrommeln.