DGUV Regel 113-017 - Tätigkeiten mit Explosivstoffen

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Tätigkeiten mit Explosivstoffen
(DGUV Regel 113-017)

Regel

(bisher BGR/GUV-R 242)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2017

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Diese Regel ist wie folgt strukturiert:
Allgemeiner Teil I und spezielle Teile II-1 bis II-8 mit den jeweiligen Kapiteln (1, 2, ....), Unterkapiteln (1.1, 1.2, ...), Abschnitten (1.1.1, 1.1.2, ... 2.1.1, 2.1.2.... usw.) und Nummern.

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
I
Allgemeiner Teil
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung3
Gefährdungsbeurteilung3.1
Gefahrgruppenzuordnung3.2
Schutzmaßnahmen4
Allgemeine Anforderungen4.1
Bauliche Anforderungen4.2
Schutz- und Sicherheitsabstände4.3
Anforderungen an gefährliche Betriebsteile4.4
Innerbetriebliche Transportwege4.5
Gebäude und Plätze4.6
Räume4.7
Arbeitsplätze4.8
Gebäude und Räume zum Abstellen von Explosivstoffen4.9
Laboratorien, Versuchsanlagen und Technika4.10
Gebäude und Plätze zum Sprengen und Vernichten4.11
Prüfstände, Versuchsstrecken und Schießstände4.12
Umkleide- und Pausenräume4.13
Einrichtungen, Anlagen, Arbeitsmittel in gefährlichen Gebäuden oder Räumen4.14
Messen, Regeln, Steuern, Warnen4.15
Lüftungstechnische Anlagen4.16
Trockeneinrichtungen4.17
Alarm- und Brandschutzeinrichtungen4.18
Behältnisse für Explosivstoffe4.19
Fahrzeuge4.20
Tätigkeiten mit Explosivstoffen5
Allgemeine Anforderungen5.1
Benutzen von Geräten und Werkzeugen5.2
Innerbetriebliches Transportieren5.3
Aufbewahren5.4
Zusammenlagern5.5
Roh- und Hilfsstoffe sowie explosionsgefährliche Zwischenprodukte5.6
Explosivstoffhaltige Abfälle5.7
Abwasserbehandlung5.8
Weiterverarbeiten von wiedergewonnenen Explosiv- und Reststoffen5.9
Organisatorische Maßnahmen6
Betriebsanweisungen, Unterweisungen6.1
Beschäftigungsbeschränkungen6.2
Mengenbeschränkungen6.3
Begrenzung der Anzahl der Versicherten6.4
Vermeiden von Zündquellen, Rauchverbote6.5
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten6.6
Ordnung und Sauberkeit6.7
Sichern gegen unbefugtes Betreten6.8
Arbeitsschluss, Arbeitspausen6.9
Alarm- und Feuerlöschübungen6.10
Verhalten bei Gewitter6.11
Verhalten bei Bränden und Explosionen6.12
Anzeige von Bränden, Explosionen und Blitzeinschlägen6.13
Persönliche Schutzausrüstungen7
Allgemeine Anforderungen7.1
Schutzkleidung bei Gefährdung durch Flammen oder Hitzeeinwirkung7.2
Schutzkleidung bei Gefährdung durch elektrostatische Entladungen7.3
Prüfungen8
Mess-, Regel-, Steuer- und Warneinrichtungen8.1
Elektrische Anlagen8.2
Potentialausgleich8.3
Blitzschutzanlagen8.4
Abwasser- und Abluftbehandlungseinrichtungen8.5
Feuerlöscheinrichtungen8.6
II
Spezieller Teil
II-1
Munition
Anwendungsbereich1
Geltungsbereich1.1
Weitere Regeln für das1.2
Begriffsbestimmungen2
Bauliche Einrichtungen3
Bauarten für Gebäude3.1
Transportbänder und Rollenbahnen3.2
Herstellen gegossener Sprengladungen4
Einzelgebäude4.1
Gießhäuser4.2
Schmelz-, Misch- und Gießkessel4.3
Sprengstoffleitungen und Absperreinrichtungen4.4
Wärmeträger4.5
Absaugeinrichtungen4.6
Weiterbehandeln und mechanisches Bearbeiten von Sprengstoffen4.7
Zerkleinerungsgebäude4.8
Brandschutzeinrichtungen4.9
Herstellen gepresster Sprengladungen5
Einzelgebäude5.1
Pressengebäude5.2
Pressenräume5.3
Weiterbehandeln von Presskörpern5.4
Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel6
Zündmittel6.1
Anzündmittel6.2
Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Wirkteilen7
Gefährliche Arbeiten7.1
Spritzlackieren7.2
Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen8
Gebäude, Räume und Feuerlöscheinrichtungen8.1
Laborieren von Patronenmunition9
Gebäude und Räume9.1
Räume für Vorratsbehälter beim maschinellen Laden von Patronenmunition9.2
Lademaschinen9.3
Vorratsbehälter für Anzündmittel9.4
Aufsetzen von bezünderten Geschossen9.5
Prüfeinrichtungen für Anzündmittel9.6
Zuführen der Treibladungspulver9.7
Pulvervorratsbehälter für Rand- und Zentralfeuerhülsen9.8
Laborieren von Patronenmunition an Einzelladestellen9.9
Herstellen gepresster und gegossener Raketentreibsätze10
Einzelgebäude10.1
Mahlen und Trocknen explosionsgefährlicher Rohstoffe10.2
Ansetzen und Mischen von Treibstoffmassen10.3
Vermeiden von metallischen Fremdkörpern10.4
Kneten und Granulieren von Treibstoffmassen10.5
Walzen von Treibstoffmassen10.6
Mischen der Treibstoffgranulate10.7
Trocknen der Treibstoffgranulate10.8
Formgeben mittels Schneckenpressen10.9
Formgeben mittels Kolbenpressen und Schneiden10.10
Formgeben durch Gießen10.11
Aushärten und Tempern von Treibsatzrohlingen10.12
Entformen von gegossenen Treibsätzen10.13
Spanabhebendes Bearbeiten von Treibsätzen10.14
Isolieren von Treibsätzen10.15
Zerstörungsfreies Prüfen sowie Verpacken von Treibsätzen10.16
Maschinelles Zerkleinern von Treibsätzen10.17
Vermeiden von Brandübertragungen10.18
Zusammenbau von Raketenmotoren11
Gebäudearten11.1
Einzelräume11.2
Zündkreiskontrolle und dynamische Unwuchtbestimmung11.3
Zusammenbau von Raketen12
Einzelräume12.1
Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation13
Gebäudearten13.1
Einzelgebäude13.2
Anlagen13.3
Umweltsimulation ohne mechanische oder thermische Beanspruchung13.4
Vorbereiten von Munition zu Prüfzwecken14
Herstellen gegossener Sprengladungen15
Wiedergewonnene Sprengstoffe15.1
Gießen15.2
Sprengstoffleitungen und Absperreinrichtungen15.3
Feuchthalten der Fußböden in Schmelz- und Gießhäusern15.4
Herstellen gepresster Sprengladungen16
Abstellen und Bereithalten16.1
Herstellen von Zünd- und Anzündmitteln17
Zünd- und Anzündmittel17.1
Herstellen von Treibladungen18
Laborieren von Patronenmunition19
Anzünder, Anzündhütchen und Treibladungspulver19.1
Pulveraufgabestellen für Patronenmunition19.2
Abwiegen von Treibladungspulver für Patronenmunition19.3
Einrichtungen zur Aufnahme von ausgeschiedenen Treibladungspulvern19.4
Laden von Patronenmunition19.5
Verpacken von Patronenmunition19.6
Herstellen gepresster oder gegossener Raketentreibsätze20
Feuchtigkeitsgehalt der Rohmasse20.1
Mischen von Komposit-Treibstoffen20.2
Walzen20.3
Formgeben mittels Schnecken- und Kolbenpressen20.4
Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren21
Anlagen zur Umweltsimulation22
Prüfung auf Dichtheit und Gangbarkeit23
II-2
Treibstoffe (Treibladungspulver und Festtreibstoffe)
Anwendungsbereich1
Der Teil II-2 gilt1.1
Der Teil II-2 gilt nicht für das1.2
Begriffsbestimmungen2
Besondere bauliche Anforderungen3
Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten3.1
Abstellen und Bereithalten sprengölhaltiger Vorprodukte4
Entwässern von Pulverrohmasse4.1
Walzen4.2
Kolbenpressen für Treibladungspulver4.3
Kolbenpressen für mehrbasige Treibladungspulver4.4
Schneckenpressen4.5
Schneiden, Sieben, Oberflächenbehandeln und Polieren4.6
Wässern4.7
Kontrolle auf Fremdkörper4.8
Feuchtigkeitsgehalt beim Abstellen4.9
Kneten und Mischen4.10
Trocknen4.11
Vermengen und Sieben von Nitrocellulose-Schwarzpulver4.12
II-3
Schwarzpulver
Anwendungsbereich1
Der Teil II-3 gilt1.1
Der Teil II-3 gilt nicht1.2
Begriffsbestimmungen2
Gebäudearten3
Herstellgebäude für Schwarzpulver3.1
Ausnahmen für Schwarzpulverherstellgebäude3.2
Ausnahmen zu Unterkapitel 3.23.3
Abstellräume für Schwarzpulver3.4
Ausnahmen für Schwarzpulverabstellräume3.5
Abstellgebäude für Schwarzpulver3.6
Höchstzulässige Pulvermenge4
Zerkleinerungsmaschinen für Rohstoffe5
Pulverarbeitsmaschinen6
Anzahl von Pulverarbeitsmaschinen6.1
Funktionssicherheit von Pulverarbeitsmaschinen6.2
Stillsetzen von Pulverarbeitsmaschinen6.3
Siebmaschinen7
Kollergänge8
Schichtdicken auf Kollergängen8.1
Anfahren von Kollergängen8.2
Stillsetzen von Kollergängen8.3
Funktionssicherheit von Kollergängen8.4
Pressen9
Schwarzpulverpressen9.1
Pressplatten an Schwarzpulverpressen9.2
Seitliche Einschlüsse an Schwarzpulverpressen9.3
Reinigen von Schwarzpulverpressen9.4
Pressdrücke an Schwarzpulverpressen9.5
Körnmaschinen10
Werkstoffe von Körnmaschinen10.1
Zahnscheiben von Körnmaschinen10.2
Reib-, Körn- und Poliertrommeln11
Werkstoffe zur Schwarzpulverherstellung11.1
Achsenschutz für Poliertrommeln11.2
Werkstoffe für Poliertrommeln11.3
Kugel- und Kubenwerkstoffe in Reib-, Körn- und Poliertrommeln11.4
Sicherheitsspalte für Reib-, Körn- und Poliertrommeln11.5
Anzahl der ständig anwesenden Versicherten12
Versichertenzahlbegrenzung bei der Schwarzpulverherstellung12.1
Ausnahmen bei der Schwarzpulverherstellung12.2
Versichertenzahlbegrenzung in Misch- und Packgebäuden12.3
Versichertenzahlbegrenzung bei der Herstellung des Rohschwarzpulvers12.4
Feuchthalten der Zugänge13
Zerkleinern14
Kugel- und Kubenwerkstoffe beim Zerkleinern von Ausgangsstoffen14.1
Zerkleinern von Schwefel14.2
Zerkleinern von frisch gebrannter Holzkohle14.3
II-4
Pulverzündschnüre und Sprengschnüre
Anwendungsbereich1
Der Teil II-4 gilt für die1.1
Der Teil II-4 gilt nicht für das1.2
Begriffsbestimmungen2
Bauliche Einrichtungen3
Einzelgebäude3.1
Spinnräume3.2
Füllboden3.3
Allgemeine Anforderungen4
Vermeiden von Verunreinigungen4.1
Spinnräume4.2
Spinnmaschinen4.3
Fülltrichter von Spinnmaschinen4.4
Extruder4.5
Vernichten4.6
Besondere Bestimmungen für Sprengschnüre5
Trocknen der explosionsgefährlichen Rohstoffe5.1
Abscheiden von Explosivstoffen5.2
Trocknen5.3
Vermeiden von Staubansammlungen5.4
Verunreinigungen5.5
Wiedergewinnen von Explosivstoffen5.6
Behandeln wiedergewonnener Explosivstoffe5.7
Besondere Bestimmungen für Anzündlitzen6
Weiterverarbeiten von Anzündlitzen6.1
Herstellen von Anzündlitzen-Verbindern6.2
II-5
Sprengöle und Nitratsprengstoffe
Anwendungsbereich1
Dieser Teil II-5 gilt für die1.1
Der Teil II-5 gilt auch für die1.2
Der Teil II-5 gilt nicht für das1.3
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine bauliche Anforderungen3
Bauarten, Umwallungen, Erdüberdeckungen3.1
Kanäle3.2
Bau- und Werkstoffe, Werkzeuge3.3
Trockenräume und Behältnisse für Nitrocellulose3.4
Besondere bauliche Anforderungen für Sprengöle und Sprengölemulsionen4
Einzelgebäude4.1
Sprengöllager4.2
Nitrieren, Scheiden, Waschen, Filtrieren4.3
Nachscheiden4.4
Denitrieren4.5
Transport von Sprengöl4.6
Besondere bauliche Anforderungen für sprengölhaltige Zubereitungen5
Einzelgebäude5.1
Besondere bauliche Anforderungen für Sprengstoffe6
Einzelgebäude6.1
Patronieren6.2
Besondere bauliche Anforderungen für Mischladegeräte7
Mischladegeräte7.1
Gemeinsame Anforderungen8
Abwasserbehandlung8.1
Ausrüstungsteile8.2
Transport von Sprengölen8.3
Behältnisse8.4
Werkzeuge8.5
Rohstoffe8.6
Besondere Anforderungen für Sprengöl9
Nitrieren, Scheiden, Waschen, Filtrieren9.1
Schutz vor Zersetzungen9.2
Nachscheiden9.3
Denitrieren9.4
Sprengölabfälle9.5
Besondere Anforderungen für sprengölhaltige Zubereitungen10
Sieben von Nitrocellulose10.1
Abtrennen und Reinigen von Sprengöl aus Zubereitungen10.2
Herstellen von Zubereitungen10.3
Besondere Anforderungen für Sprengstoffe11
Einteilung der Sprengstoffe11.1
Rohstoffe11.2
Sieben und Trocknen von Nitrocellulose11.3
Herstellen der Mischungen11.4
Patronieren und Verpacken11.5
Wiedergewonnene Sprengstoffe11.6
Besondere Anforderungen für Mischladegeräte12
Mischladegeräte12.1
II-6
Feste einheitliche Explosivstoffe
Anwendungsbereiche1
Der Teil II-6 gilt für die1.1
Der Teil II-6 gilt nicht für das1.2
Begriffsbestimmungen2
Besondere bauliche Anforderungen3
Einzelgebäude für bestimmte Tätigkeiten3.1
Ausnahme von Unterkapitel 3.13.2
Ausnahme von Unterkapitel 3.1 für Nummer 83.3
Ausnahme von Unterkapitel 3.1 für Nummer 93.4
Ausnahme von Unterkapitel 3.1 für Nummer 103.5
Ausnahme von Unterkapitel 3.1 bei kontinuierlicher Verfahrensweise3.6
Ausnahme für nicht detonationsfähige Abfallsäure3.7
Rohstofflager4
Anforderungen an Verfahrenseinrichtungen5
Behälter6
Überfüllsicherung6.1
Rührwerke6.2
Anforderungen an Be- und Entlüftungsleitungen6.3
Abführen von Lösemitteldämpfen6.4
Förderleitungen, Pumpen und Absperreinrichtungen7
Vermeiden von Explosivstoffansammlungen7.1
Förderleitungen für Explosivstoffe7.2
Dichtheit von Förderleitungen und Absperreinrichtungen7.3
Zugänglichkeit von Förderleitungen, Pumpen und Absperreinrichtungen7.4
Pumpen in Förderleitungen7.5
Absperreinrichtungen in Förderleitungen7.6
Nitrieren8
Vermeidung gefährlicher Zustände8.1
Durchmischung8.2
Ausnahme zu Unterkapitel 9.28.3
Abführen und Beseitigen von Gasen und Dämpfen8.4
Sicherung gegen Überfüllen8.5
Dosiereinrichtungen bei diskontinuierlichen Nitrierverfahren8.6
Dosiereinrichtungen bei kontinuierlichen Nitrierverfahren8.7
Verfahrenstechnische Anforderungen8.8
Heiz- und Kühleinrichtungen8.9
Einhaltung von Verfahrensparametern beim Nitrieren8.10
Durchmischung des Nitriergemisches8.11
Maßnahmen bei Störungen8.12
Maßnahmen bei unzureichender Durchmischung8.13
Kontinuierliche Temperaturmessung8.14
Maßnahmen beim Abweichen von Verfahrensparametern8.15
Aufarbeiten von Nitriergemischen8.16
Isolieren und Waschen9
Drucklose Austragseinrichtungen9.1
Tätigkeit unter Sicherheit beim Isolieren9.2
Ungelöste Explosivstoffbestandteile in der Waschflüssigkeit9.3
Ungelöste Explosivstoffbestandteile in der Abfallsäure9.4
Aufarbeiten der Abfallsäure10
Gebäudeart für das Aufarbeiten von Abfallsäure10.1
Einrichtungen zum Abtrennen von Explosivstoff aus Abfallsäure10.2
Umkristallisieren und Wiedergewinnen der Lösemittel11
Umkristallisieren von Explosivstoff11.1
Wiedergewinnen von Lösemitteln11.2
Verhindern von explosionsfähiger Atmosphäre11.3
Fluchttüren in Umkristallisationsräumen11.4
Wasserüberflutungsanlagen in Umkristallisationsräumen11.5
Verträglichkeit der Lösemittel beim Umkristallisieren11.6
Verfahrensparameter beim Umkristallisieren11.7
Reinigung vor Produktwechsel11.8
Wechsel der Lösemittel11.9
Messen der Umkristallisationstemperatur11.10
Trocknen12
Temperaturbegrenzung beim Trocknen12.1
Abführen von möglichen Brandgasen12.2
Vermeidung von Staubaufwirbelungen12.3
Abtrennen von Staub und Sublimat beim Trocknen12.4
Abtrennen von Staub und Sublimat12.5
Temperaturbegrenzung beim Trocknen12.6
Schnellabschaltung12.7
Reinigung von Staubabscheidern12.8
Mahlen13
Mahlräume13.1
Vermeidung von elektrostatischen Aufladungen13.2
Fremdkörperabscheider13.3
Explosivstoffmahlen unter Sicherheit13.4
Ausnahmen zu Unterkapitel 14.113.5
Schmelzen, Mischen und Gießen14
Ausnahme für Gießhäuser14.1
Fußbodengefälle in Gießräumen14.2
Vermeidung von Brandübertragung in Gießräumen14.3
Leitungen für Explosivstoffförderung14.4
Kesseleinbauten14.5
Abflussrohre am tiefsten Kesselpunkt14.6
Anforderungen an Rührwerke14.7
Einrichtung zum Entfernen von Dämpfen und Stäuben14.8
Anforderungen an Absaugrohre14.9
Überflutungseinrichtungen für Schmelz-, Misch- und Gießkessel14.10
Temperatur des Wärmeträgers14.11
Temperaturanzeige an Schmelz-, Misch- und Gießkesseln14.12
Feuerlöscheinrichtungen14.13
Überprüfung der Feuerlöscheinrichtung im Gießbereich14.14
Entfernen von ausgeschiedenen Dämpfen und Stäuben14.15
Feuchthalten von Gießhausfußböden14.16
Dichtheitsprüfung an Explosivstoffleitungen14.17
Reinigen von Gießkesselkomponenten14.18
Beseitigungen von Außenanhaftungen14.19
Entsorgung verschütteter Explosivstoffe14.20
Pressen15
Ausnahme für Presshäuser15.1
Pressenräume15.2
Abtrennung von Pressen- zu Bedienräumen15.3
Widerstandsfähigkeit von Trennwänden15.4
Widerstandswände zwischen Pressen- und Bedienräumen15.5
Zutrittssicherung15.6
Trennung von Pressen und der Hydraulikversorgung15.7
Verfahrensparameter zum Pressen15.8
Pressen unter Sicherheit15.9
Entformen unter Sicherheit15.10
Zutrittsverbot beim Pressen15.11
Geschlossenhalten von Füllräumen15.12
Zerkleinern gegossener oder gepresster Explosivstoffe zum Weiterverarbeiten16
Verhinderung von Explosionsübertragung beim Zerkleinern16.1
Zerkleinerungsverfahren16.2
Zerkleinern von Explosivstoff unter Sicherheit16.3
Manuelles Zerkleinern16.4
Ausnahmen beim manuellen Zerkleinern16.5
Höchsttemperaturen beim Zerkleinern von Explosivstoff16.6
Sieben17
Vermeidung von Staubablagerungen beim Sieben von Explosivstoff17.1
Getrennte Räume bei Vermischungsgefahr17.2
Absauganlagen beim Sieben von Explosivstoffen17.3
Vermeiden elektrostatischer Aufladungen beim Sieben von Explosivstoffen17.4
Reinigung von Explosivstoffsiebanlagen17.5
Einarbeiten von Zuschlagstoffen18
Gebäude und Räume zum Einarbeiten von Zuschlagstoffen18.1
Gemeinsames Sieben18.2
Einarbeiten in wasserfeuchtem Zustand18.3
Lösemittelfeuchte Zuschlagstoffe18.4
Besonderheiten zu den Unterkapiteln 19.2 und 19.418.5
Schalten von Mischeinrichtungen18.6
Tätigkeit unter Sicherheit bei besonderen Gefahren18.7
Qualitätsanforderungen an Zuschlagstoffe18.8
Innerbetriebliches Transportieren19
Benutzung von Fahrzeugen19.1
Trageverbot19.2
Grenztemperaturen20
Verfahrensabhängige Festlegung von Grenztemperaturen20.1
Alarm bei Grenztemperaturen20.2
Temperaturregeleinrichtungen20.3
Temperaturanzeigen20.4
Aufzeichnungseinrichtungen20.5
Lösemittel21
Rohstoffe22
Qualitätsanforderungen an Rohstoffe zum Nitrieren22.1
Qualitätsprüfung von Nitriersäure22.2
Fremdkörperfreiheit der Rohstoffe22.3
Verunreinigungen22.4
Verpacken23
Schlagwerkzeuge23.1
Kunststoffschweißen23.2
Ausnahme zum Kunststoffschweißen23.3
Metalllöten und -schweißen23.4
Abwasser- und Abluftbehandlung24
Abscheiden von Explosivstoffen aus Abwässern24.1
Unbeabsichtigtes Ausscheiden von Explosivstoffen aus Abwässern24.2
Vermischung von Abwässern24.3
Kontrolle von Abscheideanlagen24.4
Wiedergewinnen von Explosivstoffen25
II-7
Zündstoffe und Anzündmittel
Anwendungsbereich1
Der Teil II-7 gilt für die1.1
Der Teil II-7 gilt,1.2
Der Teil II-7 gilt nicht1.3
Begriffsbestimmungen2
Besondere bauliche Einrichtungen3
Einzelgebäude3.1
Aufbewahren und Vorbereiten von Rohstoffen3.2
Trocknen3.3
Mischen3.4
Einrichtungen zum Nassmischen3.5
Dächer3.6
Fußböden3.7
Arbeitsplätze3.8
Betriebsmittel4
Verträglichkeit der Werkstoffe von Betriebsmitteln4.1
Erden von Betriebsmitteln4.2
Behältnisse5
Prüfgeräte zum Messen des Ableitwiderstandes6
Prüfstände und Prüfvorrichtungen7
Anforderungen an Prüfstände und Prüfvorrichtungen7.1
Bereithalten von Explosivstoffen in Prüfständen7.2
Einrichtungen für das Laborieren8
Absichern der Gefahrenbereiche an Laboriereinrichtungen8.1
Vermeiden von Brand- oder Explosionsübertragung in Laboriereinrichtungen8.2
Durchreicheöffnungen8.3
Arbeitsplätze für das Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen9
Persönliche Schutzausrüstungen10
Arbeitsvorgänge "unter Sicherheit"11
Minimierung von Mengen und Begrenzung der Versichertenzahl12
Beseitigen von Störungen13
Prüfstände14
Minimierung der Explosivstoffmassen in Prüfständen14.1
Sicherheitszeiten14.2
Delaborieren15
Entsorgen von Zündstoffen, Anzündstoffen und Gegenständen mit Zündstoff16
Einhalten von Entsorgungsbedingungen16.1
Vernichten von Anzünd- und Zündmittelabfällen16.2
Vermeiden von Umfüllarbeiten16.3
Abstellen von trockenen Zündstoffen und Zündsätzen17
Abstellen von Zündstoffen und -sätzen17.1
Begrenzung der Versichertenzahl17.2
Fällen und Waschen von Zündstoffen18
Zugabe und Vermengung von Reaktionskomponenten18.1
Reinheit von Zündstoffen und Lösungen18.2
Feuchthalten von Fußböden in Fällräumen18.3
Behandeln feuchter Zündstoffe19
Vermeidung von An- und Austrocknung19.1
Verfahrensparameter beim Umgang mit Zündstoffen19.2
Trocknen von Zündstoffen20
Trocknungseinrichtungen20.1
Abnehmbare Trockenrahmen20.2
Staubfreiheit in Trocknungseinrichtungen20.3
Verfahrensparameter beim Trocknen20.4
Sieben und Mischen trockener Zündstoffe21
Mischen von Zündstoffen21.1
Geeignete Mischeinrichtungen21.2
Zeitliche Trennung von Sieben und Mischen21.3
Manuelles Durchreiben21.4
Massenbegrenzung21.5
Zündstoffhaltige Rückstände und Abwässer22
Entsorgung22.1
Abgenutzte Betriebsmittel22.2
Nassmischen von Zündstoffen, Zünd- und Anzündsätzen23
Einrichtungen für das Nassmischen23.1
Feuchthalten des Mischgutes23.2
Entleeren von Mischgefäßen23.3
Aufbewahren von Sätzen23.4
Freihalten des Behälterdeckels von Explosivstoffen23.5
Laborieren von nassen Zündstoffen, Zünd- und Anzündsätzen24
Mengenbegrenzung an Arbeitsplätzen24.1
Reinigen von Hilfsmitteln zum Dosieren24.2
Geeignete Werkstoffe von Hilfsmitteln zum Dosieren24.3
Feuchthalten von Betriebsmitteln24.4
Reinigen von Betriebsmitteln24.5
Mengenbegrenzung innerhalb der Laboriereinrichtung24.6
Beseitigen von Rückständen und Fehlchargen24.7
Laborieren von trockenen Zündstoffen, Zündsätzen und Sekundärsprengstoff25
Laborieren und Pressen unter Sicherheit25.1
Druckbegrenzung beim Verdichten25.2
Entformen unter Sicherheit25.3
Vermeidung von Stoßbelastungen25.4
Entleeren der Dosiereinrichtung25.5
Entfernen von Staubanhaftungen25.6
Reinigen von Dosiereinrichtungen25.7
Einsatz von Personen an Dosiereinrichtungen25.8
Dosiereinrichtungen und Mengenbegrenzungen für Sekundärsprengstoffe25.9
Grenztemperaturen25.10
Zündstoffstaub25.11
Handlaborieren von Zündstoffen und Zündsätzen26
Handlaborierstellen26.1
Werkstoffe für Betriebsmittel26.2
Behältnisse26.3
Mengenbegrenzung an Handlaborierstellen26.4
Laborieren pyrotechnischer Sätze27
Laborieren von trockenen Zündstoffen und Anzündsätzen in Anzündmitteln28
Mengenbegrenzung beim Dosieren von Anzündsätzen28.1
Sicheres Abstellen von Füllschalen28.2
Fülleinrichtungen28.3
Schutzeinrichtungen28.4
Reinigung von Laboriereinrichtungen28.5
Mengenbegrenzung beim Laborieren28.6
Sicherheit beim elektrischen Prüfen28.7
Pressen von Zündstoffen, Anzündsätzen und -mitteln28.8
Ansammlungen von Explosivstoffstaub28.9
Sammeln von Anzündmitteln28.10
Herstellen und Verarbeiten von Zündpillen29
Begrenzung der Arbeiten29.1
Schutz vor Flammen- und Explosionseinwirkungen29.2
Brand- oder Explosionsübertragung29.3
Temperaturbegrenzung29.4
Tätigkeiten mit Zündpillen29.5
Sammeln von Zündpillen in Behältnissen29.6
Herstellen und Verarbeiten von Anzündpillen30
Laborieren von Gegenständen mit Zündstoff31
Einbringen von Zündstoff in vorgeladene Hülsen31.1
Einbördeln der Gegenstände mit Zündstoff31.2
Tätigkeit an Automatikanlagen31.3
Vermeiden von Detonationsübertragung beim Prüfen31.4
Begrenzung der Versichertenzahl31.5
Herstellen von elektrischen Zündmitteln32
Vermeidung von Detonationsübertragung beim Herstellen von elektrischen Zündmitteln32.1
Vermeidung von Detonationsübertragung beim maschinellen Zusammenfügen32.2
Vorratshaltung von Sprengkapseln32.3
Herstellen von elektrischen Zündmitteln32.4
Begrenzung des Messstromes32.5
Elektrische Zündmittel mit besonderer Empfindlichkeit32.6
Zerstörende Funktionsprüfung32.7
II-8
Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel
Geltungsbereich1
Der Teil II-8 gilt1.1
Der Teil II-8 gilt nicht,1.2
Der Teil II-8 gilt nicht für1.3
Kleinmengen1.4
Begriffsbestimmungen2
Einteilung in Kategorien3
Anzeige4
Zuordnung5
Zuordnung zu Kategorien5.1
Konformität der Zuordnung5.2
Zuordnung zur Kategorie C5.3
Zuordnungsbescheide5.4
Toxische Eigenschaften6
Bauliche Bestimmungen7
Allgemeines7.1
Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie A7.2
Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie B7.3
Besondere bauliche Bestimmungen für die Kategorie C7.4
Betrieb8
Aufsicht, Betriebsanweisung, Unterweisungen8.1
Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie A8.2
Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie B8.3
Besondere betriebliche Bestimmungen für die Kategorie C8.4
Muster einer Betriebsanweisung für Fahrzeugführer in ExplosivstoffbetriebenAnhang 1
Muster eines ErlaubnisscheinesAnhang 2
Bauarten, Bauteile und bauliche Einrichtungen von gefährlichen GebäudenAnhang 3
Bauarten1
Bauteile2
Einrichtungen3
Schutzwälle, Schutzwände und Schutzmauern4
Schutz- und SicherheitsabständeAnhang 4
Anforderungen zur Bestimmung von Abständen1
Schutzabstände2
Sicherheitsabstände3
Ermittlung der anzusetzenden Netto-Explosivstoffmasse4
Vorgehen beim Vorhandensein unterschiedlicher Gefahrgruppen5
Berücksichtigung von Schutzwällen und gleichwertigen Schutzeinrichtungen6
Ermittlung des k-Faktors oder des Mindestabstandes anhand der Donator- und Akzeptorklassen sowie Bestimmung der Sicherheitsabstände7
Einteilung der SprengstoffeAnhang 5
TabellenAnhang 6
"Spezielle Bereiche" - Pyrotechnische GegenständeAnhang 7
Verträglichkeitsgruppen/Zusammenlagern/AbstellenAnhang 8
Beispiele für feste einheitliche ExplosivstoffeAnhang 9
Schutzabstände Wohnbereiche/VerkehrswegeAnhang 10
Vorschriften, Regeln und InformationenAnhang 11
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Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht.

Vorbemerkung

Diese Regel enthält Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und Einrichtungen, in denen diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Darüber hinaus enthält diese Regel ergänzende sicherheitstechnische Hinweise und Erläuterungen zur Gefahrstoffverordnung, zur Betriebssicherheitsverordnung sowie zum Sprengstoffgesetz und seinen Verordnungen.

Die in dieser Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zugrunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45 000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.

Die vorliegende Regel "Tätigkeiten mit Explosivstoffen" ersetzt die Unfallverhütungsvorschriften

  • "Explosivstoffe - Allgemeine Vorschrift" (BGV B 5),

  • "Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel" (BGV D 35),

  • "Schwarzpulver" (BGV D 37),

  • "Treibladungspulver" (BGV D 38),

  • "Feste einheitliche Sprengstoffe" (BGV D 39),

  • "Sprengöle und Nitratsprengstoffe" (BGV D 40),

  • "Zündstoffe" (BGV D 41),

  • "Pulverzündschnüre und Sprengschnüre" (BGV D 42) und

  • "Munition" (BGV D 44).