DGUV Information 207-002 - Sicherheit und Gesundheit an ausgelagerten Arbeitsplätzen Hilfestellungen zur Zusammenarbeit von Werkstätten für behinderte Menschen und Anbietern von ausgelagerten Arbeitsplätzen

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Element 1: Anforderungen und Voraussetzungen an WfbM-Beschäftigte festlegen

Um für WfbM-Beschäftigte einen möglichst geeigneten ausgelagerten Arbeitsplatz zu finden, ist es erforderlich, das genaue Fähigkeitsprofil zu ermitteln (WfbM). Dieses Fähigkeitsprofil ist von WfbM und aufnehmendem Betrieb mit dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes abzugleichen und muss diesem zumindest genügen. Ein Muster für eine Handlungshilfe zur Ermittlung dieser Profile finden Sie in den Anhängen 3 und 4.

Ziel: Auswahl geeigneter beschäftigter Personen hinsichtlich Befähigung und Eignung. Darunter fallen unter anderem:

  • körperliche und psychische Belastbarkeit sowie

  • Orientierungsfähigkeit und Mobilität.

Ein kurzes Ablaufschema zum Einsatz von WfbM-Beschäftigten (Fähigkeiten) auf ausgelagerten Arbeitsplätzen (Anforderungen) befindet sich auf der nächsten Seite.

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Checkliste 1: Prüfung persönlicher Voraussetzungen für WfbM-Beschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen

Mit dieser Checkliste werden die persönlichen Voraussetzungen für WfbM-Beschäftigte geprüft, die auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz eingesetzt werden sollen.

AnforderungjaneinUmsetzung
durchbis
Ist ermittelt, für welche konkreten Tätigkeiten die oder der WfbM-Beschäftigte eingesetzt werden soll (Handlungshilfe Anforderungsprofil nutzen, Anhang 4)?
Ist ermittelt, welche Gefährdungen bei diesen Tätigkeiten an den geplanten ausgelagerten Arbeitsplätzen vorliegen (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)? Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen müssen in Rangfolge festgelegt werden.
Sind die notwendigen Befähigungen der oder des WfbM-Beschäftigten für die in Frage kommenden Tätigkeiten festgelegt und mit den Ansprechpersonen der WfbM abgestimmt?
z. B. Orientierung und Ansprache im Betrieb, Qualifikationen, Kenntnisse, Erfahrungen, körperliche Eignung, Nachweis von Befähigungen wie Lesen, Rechnen, Schreiben, ggf. Staplerschein, Motorsägenschein, ...
Ist ermittelt, wie und durch wen fehlende Fertigkeiten vermittelt und erworben werden können. Ist hierzu ein Maßnahmenplan beschrieben?
Ist ermittelt welche Voraussetzungen und Anforderungen bei diesen Tätigkeiten erforderlich sind und wer diese Kenntnisse vermitteln kann zum Beispiel spezielle Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorgen, Persönliche Schutzausrüstungen?
Sind die betroffenen Bereiche und Stellen des aufnehmenden Betriebes bei der Bedarfsfestlegung einbezogen? Beispielsweise Abteilung- oder Teamleitung, Meisterinnen und Meister, Beschäftigtenvertretung, Behindertenbeauftragung.
Besteht bei der oder dem WfbM-Beschäftigten Einsichtsfähigkeit und Kritikfähigkeit "Fremden" gegenüber?
Ist ausreichende Mobilität vorhanden, kann die oder der WfbM-Beschäftigte sich im Betrieb "frei" bewegen?