DGUV Information 207-002 - Sicherheit und Gesundheit an ausgelagerten Arbeitsplätzen Hilfestellungen zur Zusammenarbeit von Werkstätten für behinderte Menschen und Anbietern von ausgelagerten Arbeitsplätzen

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Sicherheit und Gesundheit an ausgelagerten Arbeitsplätzen
Hilfestellungen zur Zusammenarbeit von Werkstätten für behinderte Menschen und Anbietern von ausgelagerten Arbeitsplätzen
(DGUV Information 207-002)

Information

(bisher BGI/GUV-I 5168)

ccc_2054_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: Juli 2019

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Einführung, Anwendungsbereich1
Abkürzungen und Begriffsbestimmungen2
Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen für ausgelagerte Arbeitsplätze3
Fünf Elemente4
Element 1: Anforderungen und Voraussetzungen an WfbM-Beschäftigte festlegen4.1
Element 2: Anforderungen an die WfbM und den Beschäftigungsgeber4.2
Element 3: Schnittstellen Kommunikation und Vertragsabwicklung4.3
Element 4: Einsatzvorbereitung und -durchführung4.4
Element 5: Einsatzauswertung und Verbesserungen4.5
Zehn Fragen zu ausgelagerten Arbeitsplätzen5
Muster einer Arbeitsschutzvereinbarung (Vertragsergänzung)Anhang 1
Arbeitsschutz CheckAnhang 2
Fähigkeitsprofil - Bewertungsbogen zur KompetenzeinschätzungAnhang 3
Anforderungsprofil ausgelagerter Arbeitsplatz (für WfbM)Anhang 4
Vertrag/Vereinbarung über ausgelagerte ArbeitsplätzeAnhang 5
Kriterien für die Unterweisung, nach Ziffer 2.3.1 und 2.3.2Anhang 6
Vorschriften, Regeln, Informationen und BezugsquellenAnhang 7

Vorwort

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DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Rechtsvorschriften zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Sie sollen den handelnden Personen vor Ort eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder den Unfallverhütungsvorschriften geben. Diese Vorschriften sind auf Grund der geforderten Rechtssicherheit häufig nicht in der Sprache der Praxis verfasst. Der Praktiker im Unternehmen fragt sich daher oft, welche Vorschriften für ihn gelten, wo er sie findet und wie sie umzusetzen sind. Genau da setzt diese Information als Handlungshilfe für die Praxis an, um bei Entscheidungen "auf der sicheren Seiten zu stehen".

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Unter dem Begriff Menschen mit Behinderung werden im Folgenden sowohl Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung als auch Menschen mit psychischer Erkrankung verstanden.

Die verwendeten Abkürzungen werden dort, wo sie im Text erstmalig erwähnt werden, im Volltext genannt.

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Fachbereich "Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege", Sachgebiet "Wohlfahrtspflege" der DGUV
unter Mitwirkung
von Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung e.V. (BAG WfbM)
Behindertenwerk Main Kinzig e.V. (BWMK)
Gemeinnützige Werkstätten Köln (GWK)
Lebenshilfe Bamberg
Von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel

DGUV Information 207-002
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

Bildnachweis
Gemeinnützige Werkstätten Köln (GWK)