Sicherheit und Gesundheit an ausgelagerten Arbeitsplätzen
Hilfestellungen zur Zusammenarbeit von Werkstätten für behinderte Menschen und Anbietern von ausgelagerten Arbeitsplätzen
(DGUV Information 207-002)
Information
(bisher BGI/GUV-I 5168)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: Juli 2019
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Einführung, Anwendungsbereich | 1 |
Abkürzungen und Begriffsbestimmungen | 2 |
Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen für ausgelagerte Arbeitsplätze | 3 |
Fünf Elemente | 4 |
Element 1: Anforderungen und Voraussetzungen an WfbM-Beschäftigte festlegen | 4.1 |
Element 2: Anforderungen an die WfbM und den Beschäftigungsgeber | 4.2 |
Element 3: Schnittstellen Kommunikation und Vertragsabwicklung | 4.3 |
Element 4: Einsatzvorbereitung und -durchführung | 4.4 |
Element 5: Einsatzauswertung und Verbesserungen | 4.5 |
Zehn Fragen zu ausgelagerten Arbeitsplätzen | 5 |
Muster einer Arbeitsschutzvereinbarung (Vertragsergänzung) | Anhang 1 |
Arbeitsschutz Check | Anhang 2 |
Fähigkeitsprofil - Bewertungsbogen zur Kompetenzeinschätzung | Anhang 3 |
Anforderungsprofil ausgelagerter Arbeitsplatz (für WfbM) | Anhang 4 |
Vertrag/Vereinbarung über ausgelagerte Arbeitsplätze | Anhang 5 |
Kriterien für die Unterweisung, nach Ziffer 2.3.1 und 2.3.2 | Anhang 6 |
Vorschriften, Regeln, Informationen und Bezugsquellen | Anhang 7 |
Vorwort
DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Rechtsvorschriften zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Sie sollen den handelnden Personen vor Ort eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder den Unfallverhütungsvorschriften geben. Diese Vorschriften sind auf Grund der geforderten Rechtssicherheit häufig nicht in der Sprache der Praxis verfasst. Der Praktiker im Unternehmen fragt sich daher oft, welche Vorschriften für ihn gelten, wo er sie findet und wie sie umzusetzen sind. Genau da setzt diese Information als Handlungshilfe für die Praxis an, um bei Entscheidungen "auf der sicheren Seiten zu stehen".
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Unter dem Begriff Menschen mit Behinderung werden im Folgenden sowohl Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung als auch Menschen mit psychischer Erkrankung verstanden.
Die verwendeten Abkürzungen werden dort, wo sie im Text erstmalig erwähnt werden, im Volltext genannt.
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Fachbereich "Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege", Sachgebiet "Wohlfahrtspflege" der DGUV
unter Mitwirkung
von Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung e.V. (BAG WfbM)
Behindertenwerk Main Kinzig e.V. (BWMK)
Gemeinnützige Werkstätten Köln (GWK)
Lebenshilfe Bamberg
Von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
DGUV Information 207-002
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen
Bildnachweis
Gemeinnützige Werkstätten Köln (GWK)