DGUV Regel 103-015 - Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Not-Befehlseinrichtungen

Die Ozonerzeugung muss durch eine Not-Befehlseinrichtung (Not-Ausschalter) abgeschaltet werden können. Die Not-Befehlseinrichtung muss an leicht zugänglicher, ungefährdeter Stelle in der Nähe der Tür des Ozonanlagenraumes angebracht und gekennzeichnet sein.

Not-Befehlseinrichtungen siehe DIN EN 60 204-1 (VDE 0113-1) "Sicherheit von Maschinen; Elektrische Ausrüstung von Maschinen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60 204-1:1997).