DGUV Information 215-313 - Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.4 - 2.4 Besondere Lasten

Besondere Lasten in der Veranstaltungstechnik sind z. B.:

  • Lautsprechersysteme

  • Beleuchtungs- und Effektsysteme

  • LED-Wände

  • Spiegelkugeln

  • Sonderkonstruktionen

  • Schallsegel

  • Dekorationen

Lasten gehören nicht zu den Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Hebezeugen und unterliegen daher nicht grundsätzlich der Maschinenrichtlinie und deren Betriebskoeffizienten (vgl. Tabelle 1). Dennoch müssen die Lasten und deren tragende Strukturen die auftretenden Belastungen sicher aufnehmen. Zur Berechnung und Ausführung sollen die bestehenden Regeln der Technik herangezogen werden. Dies sind z. B.:

  • Eurocode 3/DIN EN 1993-1-1:2010-12

  • Eurocode 5/DIN EN 1995-1-1:2010-12

  • Eurocode 9/DIN EN 1999-1-1:2014-03

Für Lasten und deren tragende Strukturen gelten darüber hinaus die konstruktiven Anforderungen entsprechend Abschnitt 1.1.

Bei der Auswahl sind die zulässigen Betriebszustände (Einsatz im Innen- oder Außenbereich) zu berücksichtigen.

ccc_3010_as_45.jpg

Abb. 43
Angewinkelte Lautsprechersysteme

Bei windanfälligen Lasten, wie z. B. modularen LED-Wänden, Dekorationen, Lautsprecher-Arrays, sind insbesondere folgende Informationen erforderlich:

  • Max. Windgeschwindigkeit und Winddruck

  • Aufhängehöhen

  • Modulanordnungen (max. Anzahl von Modulen vertikal und horizontal)

  • Anordnung und Anzahl notwendiger Aussteifungen

  • Aktionsplan Wetterereignisse (siehe auch IGVW SQP5)

Diese Informationen und Werte sollten in übersichtlicher Form (z. B. Tabelle, Auswahlmatrix) dargestellt sein.

Es dürfen nur Tragkonstruktionen ausgewählt werden, die nach dem anerkannten Stand der Technik konstruiert und hergestellt wurden und geeignet sind, alle auftretenden Belastungen sicher aufnehmen und ableiten zu können.

ccc_3010_as_46.jpg

Abb. 44
LED-Dekoration

Werden zur Berechnung von Tragkonstruktionen softwarebasierte Programme angewendet, muss das verwendete Programm für die vorgesehenen Berechnungen geeignet sein. Die Grundlagen der Berechnung mit z. B. verwendeter Version der Software, getroffenen Annahmen, Programmeinstellungen und Eingabedaten sind zu dokumentieren. Die erforderliche Qualifikation der Anwender der Software ist zu gewährleisten. Ergebnisse von derartigen Berechnungsmethoden bedürfen einer Bewertung durch erfahrene und qualifizierte Ingenieure oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation. Im Rahmen der Auswahlverantwortung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin und ggf. auch der Auftraggeber oder die Auftraggeberin zu berücksichtigen, dass die erforderliche Fachkunde in allen Schritten der Arbeitsprozesse sicher gestellt ist.

ccc_3010_as_47.jpg

Abb. 45
Eigensicheres Spiegelkugel-System

Beispiel Spiegelkugelsystem

Spiegelkugelsysteme (= Spiegelkugel + Antrieb + Befestigung) müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen nach Abschnitt 1 entsprechen. Die Systeme sollen konstruktiv eigensicher ausgeführt sein. Siehe auch Abbildung 45.

Verwendung

Spiegelkugelsysteme sind außerhalb des Handbereiches von Personen und in sicherem Abstand zu anderen Gegenständen aufzuhängen. Falls kein eigensicheres Spiegelkugelsystem gegeben ist, muss das Prinzip der Einfehlersicherheit angewendet werden. Dies kann z. B. durch den Einsatz einer Auffangvorrichtung erfolgen.

Spiegelkugelantriebe sind maschinentechnische Einrichtungen. Die grundsätzlichen Prüfanforderungen an maschinentechnische Einrichtungen für den Veranstaltungs- und Produktionsbetrieb sind in der DGUV Vorschrift 17 und 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen" und im DGUV Grundsatz 315-390 "Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios" geregelt. Das bedeutet insbesondere, dass die Motor-/Getriebeeinheit in Kraftrichtung formschlüssig ausgeführt sein muss.