Abschnitt 1.1 - 1.1 Konstruktive Anforderungen
Die Gestaltung aller tragenden Elemente eines Laststrangs und der Sicherungselemente muss in Material und Formgebung folgende grundlegende Anforderungen erfüllen:
Konstruktive Anforderungen für tragende Elemente und Sicherungselemente
Alle Verbindungen müssen formschlüssig sein.
Alle Elemente müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
Formbeständigkeit
genormte oder bekannte Festigkeitswerte
gesicherte Herstellungs-/Fertigungsqualität (z. B. Werkszeugnis nach DIN EN 10204:2005-01)
eindeutige Erkennbarkeit der korrekten Funktion bei sicherheitsrelevanten Verbindungen (die z. B. einrasten, sich selbst sichern, verstiftet oder verschraubt sind)
Sicherung der Verbindungen gegen Selbstlockern oder Selbstlösen
Feststellbarkeit von Beschädigungen durch bloße Sichtprüfung
In Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen sind die eingesetzten Materialien bezüglich ihrer Eigenschaften nach folgenden Anforderungen auszuwählen:
Witterungsbeständigkeit
Temperaturbeständigkeit
Alterungsbeständigkeit
Beständigkeit gegen sonstige schädigende Einflüsse
Die Arbeitsmittel müssen mit geeigneter Kennzeichnung sowie Benutzerinformationen ausgestattet und eindeutig identifizierbar sein hinsichtlich z. B. Hersteller, Typ, Tragfähigkeit, Baujahr und CE-Kennzeichnung.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsmittel ist eindeutig anzugeben (z. B. Tragfähigkeit, ggf. Informationen zu unzulässiger Anwendung, Warnhinweise).
Weiterhin sind die in Regeln der Technik sowie in Herstellerangaben festgelegten Kriterien für die Prüfung und die Ablegereife zu berücksichtigen.