Lasten über Personen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen von Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Messen, Veranstaltungen
(DGUV Information 215-313)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Juli 2020
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Grundlegende Sicherheitsanforderungen | 1 |
Konstruktive Anforderungen | 1.1 |
Eigensichere Konstruktion der Arbeitsmittel | 1.2 |
Einfehlersicherheit durch Sicherungselemente/Sekundärsicherungen | 1.3 |
Dimensionierung der Arbeitsmittel | 1.4 |
Anschlagen an Gebäudetragwerken | 1.5 |
Abweichungen von den grundlegenden Sicherheitsanforderungen | 1.6 |
Auswahl und Verwendung der Arbeitsmittel | 2 |
Anschlagmittel | 2.1 |
Drahtseile als Anschlagmittel | 2.1.1 |
Rundschlingen als Anschlagmittel | 2.1.2 |
Ketten als Anschlagmittel | 2.1.3 |
Lastaufnahmemittel | 2.2 |
Sicherungselemente | 2.3 |
Sicherungsseile ohne Dämpfungselement | 2.3.1 |
Sicherungsseile mit Dämpfungselement | 2.3.2 |
Benutzung von Sicherungselementen | 2.3.3 |
Besondere Lasten | 2.4 |
Prüfungen | 3 |
Schutzziele und deren rechtliche Grundlagen | Anhang 1 |
Regeln der Technik, die sicherheitstechnische Anforderungen enthalten | Anhang 2 |
Begriffe | Anhang 3 |
Vorbemerkung
Diese DGUV Information beschreibt den sicheren Umgang mit Lasten über Personen. Sie wendet sich an die organisatorisch und fachlich Verantwortlichen für Produktionen und Veranstaltungen.
Es wird das erforderliche Sicherheitsniveau für die speziellen Arbeitsverfahren in der Veranstaltungstechnik sowie für Situationen und Vorgänge mit vergleichbaren Gefährdungen festgelegt.
Veranstaltungen und Produktionen | |
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Unternehmen und Dienstleister für Produktionen und Veranstaltungen sind Betriebe, die Produktionen und Veranstaltungen z. B. in folgenden Bereichen durchführen bzw. an solchen beteiligt sind:
Im Folgenden wird für diese Unternehmen und Dienstleister nur noch der Begriff Veranstaltungs- und Produktionsunternehmen verwendet. |
Schutzziele für die Sicherheit beim Halten von Lasten über Personen sind in gesetzlichen Anforderungen und im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger beschrieben (vgl. Anhang 1).
Die konstruktive Sicherheit gegen das Herabfallen von Lasten bei maschinentechnischen Einrichtungen für den Veranstaltungsbereich (z. B. Prospektzügen, Leuchtenhängern und Stativen) ist nicht Gegenstand dieser Schrift. Hierfür gelten die Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die einschlägigen DIN- und DIN EN Normen.
Die vorliegende DGUV Information wurde vom DGUV Fachbereich "Verwaltung", Sachgebiet "Bühnen und Studios" sowie den nachfolgend aufgezählten Organisationen erarbeitet:
Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF. Medienakadamie, ARTE, Bavaria, BR, DeutschlandRadio, DW, HR, IRT, MDR, Mediengruppe RTL Deutschland, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, SF, SR, SRG, SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR, ZDF
DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e.V.
EVVC - Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.
Die DGUV Information stellt grundsätzlich den gemeinsamen Standpunkt mit folgenden Verbänden dar:
BVB - Bundesverband Beleuchtung und Bühne e. V.
Deutscher Bühnenverein - Bundesverband der Theater und Orchester
Deutscher Städtetag
FAMAB - Fachverband aktive Wirtschaftskommunikation e.V.
VDSI - Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.