DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro Hilfen für die Planung von Beleuchtungsanlagen von Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen SP 2.4

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Beleuchtungskonzepte

Zur Beleuchtung von Büroräumen bietet die Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) unterschiedliche Möglichkeiten an. Die Beleuchtung kann als raumbezogene Beleuchtung oder auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogene Beleuchtung ausgeführt werden.

Zudem kann für Büroarbeitsplätze eine teilflächenbezogene Beleuchtung zweckmäßig sein. Auf diesen Teilflächen werden bestimmte Sehaufgaben verrichtet, z. B. Lesen, Schreiben, Kontrollieren und Betrachten von Fertigungsprozessen.

Die Wahl des geeigneten Beleuchtungskonzepts ist abhängig von lichttechnischen und ergonomischen Aspekten und richtet sich nach:

  • Art und Anordnung der Arbeitsplätze,

  • der geforderten bzw. gewünschten Flexibilität für die Anordnung der Arbeitsplätze im Raum,

  • der Notwendigkeit und dem Anspruch an eine Individualisierbarkeit der Beleuchtung sowie der gewünschten Licht- und Raumwirkung.

6.2.1
Raumbezogene Beleuchtung

Bei der Planung einer raumbezogenen Beleuchtung wird der Mindestwert der Beleuchtungsstärke für den gesamten Raumbereich zugrunde gelegt. Dies ist dann sinnvoll, wenn:

  • die Anordnung der Arbeitsplätze bei der Planung nicht bekannt ist bzw.

  • die spätere Anordnung veränderbar sein soll, wie zum Beispiel in Konferenz- und Besprechungsräume oder in großen Büroräumen.

Die Anforderungen an die Beleuchtung müssen hierbei für den gesamten Raum eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Beleuchtungsstärken und die Begrenzung der Direktblendung für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.

Hinweis
Bei diesem Beleuchtungskonzept kann es zu Nachteilen kommen. Grundsätzlich sollte das Licht dort zur Verfügung stehen wo es gebraucht wird. Dies ist in der Regel der Arbeitsplatz bzw. bestimmte Bereiche des Arbeitsplatzes. Nutzt man die Flexibilität der raumbezogenen Beleuchtung, so kann dies, z. B. bei veränderten Anordnungen der Arbeitsplätze dazu führen, dass die Beleuchtung nicht mehr optimal oder sogar nicht ausreichend ist. Dies ist nach dieser Art der Planung und auch nach ASR A3.4 zulässig, denn die Mindestanforderungen für den Raum werden eingehalten. Dennoch empfiehlt sich in einigen Fällen dann eine Nachbesserung oder Ergänzung der Beleuchtungsanlage. Dieser Nachteil kann an betroffenen Arbeitsplätzen durch den Einsatz geeigneter Arbeitsplatzleuchten ausgeglichen werden.

Empfehlung
Um zu vermeiden, dass bei später realisierten Arbeitsplätzen einige davon nicht ausreichend ausgeleuchtet werden, wird empfohlen, bei der raumbezogenen Beleuchtung mit einer höheren Gleichmäßigkeit zu planen. Eine höhere Gleichmäßigkeit wird zum Beispiel durch die Verwendung vieler Leuchten mit geringeren Lichtströmen statt weniger Leuchten mit hohen Lichtströmen erreicht.

Als Bewertungsfläche zur Berechnung und Überprüfung wird für dieses Beleuchtungskonzept die projizierte Fläche der Raumgrundfläche zugrunde gelegt, für die horizontale Beleuchtungsstärke in einer Höhe von 0,75 m und für die zylindrische Beleuchtungsstärke in 1,20 m über dem Boden. Bei der Planung und Messung kann ein Randstreifen an den Raumwänden von 0,50 m Breite unberücksichtigt bleiben. (Abbildung 11)

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Abb. 11
Raumbezogene Beleuchtung mit den Bewertungsflächen für die horizontale Beleuchtungsstärke (Ēm) und die zylindrische Beleuchtungsstärke (Ēz). und dem nicht zu berücksichtigenden Randstreifen von 50 cm

6.2.2
Auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogene Beleuchtung

Bei diesem Beleuchtungskonzept wird hinsichtlich der Beleuchtungsanforderungen nicht die gesamte Raumfläche bewertet. Es ist möglich, Bereiche von Arbeitsplätzen separat zu betrachten. Das Beleuchtungskonzept ist zu empfehlen, wenn

  • die Anordnung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbereiche bekannt und gleichbleibend ist,

  • verschiedene Arbeitsbereiche unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen erfordern,

  • im Raum unterschiedliche Lichtzonen vorhanden sein sollen.

Dieses Beleuchtungskonzept stellt auch eine gute Lösung dar, wenn in Räumen unterschiedliche Tätigkeiten mit verschiedenen Beleuchtungsanforderungen ausgeführt werden.

Im Gegensatz zur raumbezogenen Beleuchtung werden die Arbeitsplätze und die dort auszuführenden Tätigkeiten spezifisch betrachtet und entsprechend der jeweiligen lichttechnischen Anforderungen geplant.

In großen Räumen mit verschiedenen Nutzungszonen sollte darauf geachtet werden, dass zwischen diesen keine zu hohen Helligkeitsunterschiede auftreten. Es wird empfohlen, in großen Räumen für einzelne nicht genutzte Bereiche die Beleuchtung nicht vollständig auszuschalten, sondern dafür mindestens die für die Verkehrswege geforderten Beleuchtungsstärken einzuhalten. Das dient dazu, Unfallgefahren und ein Unsicherheitsgefühl bei den Beschäftigten zu vermeiden.

Hinweis
Auch für örtlich nicht bekannte oder flexible Anordnungen der Arbeitsplätze beziehungsweise Arbeitsbereiche kann eine auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogene Beleuchtung realisiert werden. Eine Möglichkeit der Umsetzung besteht im Einsatz mobiler Beleuchtungssysteme, zum Beispiel von Stehleuchten, die den Arbeitsplätzen zugeordnet sind. Dabei sind die lichttechnischen Anforderungen nach jeder Veränderung an allen Bereichen des Arbeitsplatzes, im Umgebungsbereich und im Bereich der Verkehrswege einzuhalten. Eine entsprechende Prüfung ist erforderlich.

Die Abmessungen und die Lage der Arbeitsbereiche und der Umgebungsbereiche werden in den Abbildungen 12 und 13 dargestellt und in den folgenden Abschnitten erläutert. Für die Berechnung und Bewertung der Beleuchtungsstärken im Umgebungsbereich kann auch hier ein Randstreifen an den Raumwänden von 0,50 m Breite unberücksichtigt bleiben, sofern sich dort keine Arbeitsplätze befinden.

Hinweis
Der Bereich des Arbeitsplatzes setzt sich aus mehreren Bereichen für die Sehaufgabe nach DIN EN 12464-1 zusammen.

Bereich des Arbeitsplatzes für Bildschirm- und Büroarbeit und für Besprechung

Der Bereich des Arbeitsplatzes setzt sich aus der Arbeitsfläche und der Bewegungsfläche zusammen. Daran grenzt der Umgebungsbereich. Der Bereich des Arbeitsplatzes schließt alle Bereiche ein, in denen bei der Bildschirmarbeit Sehaufgaben erledigt werden können - zum Beispiel Flächen für herkömmliche Schreib- und Leseaufgaben, die Tastatur, den Beleghalter und das Telefon. Geneigte Flächen, wie die Bildschirmanzeige, werden ebenfalls eingeschlossen.

Als Bewertungsfläche zur Berechnung und Überprüfung wird die projizierte Fläche der Arbeitsfläche und der Bewegungsfläche (nach der DGUV Information 215-441

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Abb. 12
Der Bereich des Arbeitsplatzes setzt sich aus der Arbeitsfläche und der Bewegungsfläche zusammen

"Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros") in 0,75 m Höhe über dem Boden zugrunde gelegt (Abbildung 12). Ist die Höhe oder Ebene bekannt, in der die Sehaufgabe ausgeführt wird, kann eine Messung auch dort durchgeführt werden.

Hinweis
Dynamisches Sitzen, das heißt der Wechsel zwischen vorgeneigter, mittlerer und zurückgelehnter Sitzposition, sowie gelegentliches Stehen sind für ein ergonomisches Arbeiten von großer Bedeutung. Wenn Arbeitsflächen und Benutzerflächen bei der Beleuchtung angemessen berücksichtigt sind, ist gewährleistet, dass alle Sehaufgaben, auch die in zurückgelehnter Sitz- oder stehender Arbeitshaltung, ausreichend beleuchtet sind.

Für die visuelle Kommunikation der Beschäftigten ist es wichtig, dass im Bereich der Benutzerfläche eine ausreichende zylindrische Beleuchtungsstärke für die Aufhellung der Gesichter sorgt. Für die zylindrische Beleuchtungsstärke liegt die Bewertungsfläche auf 1,20 m Höhe über dem Boden. Insbesondere bei Besprechungen spielt die Möglichkeit der visuellen Kommunikation eine wichtige Rolle. Auch hier sollte eine ausreichende zylindrische Beleuchtungsstärke vorhanden sein (siehe Abschnitt 4.1.2).

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Abb. 13
Auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogene Beleuchtung mit den Bewertungsflächen für die horizontale Beleuchtungsstärke (Ēm) und die zylindrische Beleuchtungsstärke (Ēz) und dem nicht zu berücksichtigenden Randstreifen von 50 cm.

Umgebungsbereich

Der Umgebungsbereich umfasst den restlichen Bereich des Raumes außerhalb der Bereiche des Arbeitsplatzes. Die Bewertungsfläche liegt für die horizontale Beleuchtungsstärke in einer Höhe von 0,75 m und für die zylindrische Beleuchtungsstärke in 1,20 m über dem Boden. Ist die Höhe oder Ebene bekannt, in der die Sehaufgabe ausgeführt wird, sollten eine Messung auch dort durchgeführt werden

Für die Berechnung und Bewertung der lichttechnischen Werte für diesen Bereich kann ein Randstreifen an den Raumwänden von 0,50 m Breite unberücksichtigt bleiben (Abbildung 14).

Bereiche für Verkehrswege

In vielen Fällen ist es vorteilhaft, die Beleuchtung von Verkehrswegen nicht separat zu planen, sondern die Verkehrswege in den Umgebungsbereich einzubeziehen. In größeren Büros kann es zweckmäßig sein, diese getrennt zu betrachten und gegebenenfalls einem getrennten elektrischen Schaltkreis zuzuordnen. Wenn nur wenige Arbeitsbereiche besetzt sind, können z. B. im Nachtbetrieb die Verkehrswege auf diese Weise ausreichend beleuchtet werden. Durch die separate Beleuchtung der Verkehrswege kann zudem eine optische Strukturierung des Raumes erreicht werden.

Die Bewertungsfläche für die Berechnung und Bewertung der lichttechnischen Werte liegt auf Verkehrswegen in 0,20 m Höhe über dem Boden.

6.2.3
Teilflächenbezogene Beleuchtung

Unter "Teilflächenbezogener Beleuchtung" versteht man die Beleuchtung von kleineren Flächen innerhalb des Bereichs des Arbeitsplatzes. Auf diesen Teilflächen werden bestimmte Sehaufgaben verrichtet, die höhere Ansprüche an die Beleuchtung erfordern, z. B. Lesen, Schreiben, Kontrollieren. Sie kann zum Beispiel mit einer Schreibtischleuchte realisiert werden.

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Abb. 14
Teilflächenbezogene Beleuchtung mit den Bewertungsflächen für die horizontale Beleuchtungsstärke (Ēm) und die zylindrische Beleuchtungsstärke (Ēz) und dem nicht zu berücksichtigenden Randstreifen von 50 cm.

Werden Mindestwerte der Beleuchtungsstärke über 500 lx gefordert, so ist es nach ASR A3.4 "Beleuchtung" zulässig, sie nicht am gesamten Arbeitsplatz, sondern nur auf den für die Sehaufgabe relevanten Teilflächen zu erreichen. Hierbei muss beachtet werden, dass die mittlere Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes 500 lx nicht unterschreitet. An keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes darf ein Einzelwert der Beleuchtungsstärke 300 lx unterschreiten.

Eine teilflächenbezogene Beleuchtung ist zu empfehlen,

  • wenn Tätigkeiten mit unterschiedlichen Sehanforderungen in einem Arbeitsbereich erledigt werden müssen. Die Beleuchtung kann so an die unterschiedlichen Tätigkeiten beziehungsweise Sehaufgaben angepasst werden.

  • um die Beleuchtung besser an das individuelle Sehvermögen und andere Erfordernisse der Beschäftigten anzupassen.

  • wenn die Konzentration und Fixierung auf einer kleineren Fläche innerhalb des Arbeitsbereiches durch eine erhöhte Beleuchtungsstärke unterstützt werden soll.

Bei der Planung einer teilflächenbezogenen Beleuchtung werden eine oder mehrere Teilflächen entsprechend der jeweiligen Sehaufgabe mit einer Größe von mindestens 600 mm × 600 mm festgelegt. (Abbildung 14).

Die mittlere Beleuchtungsstärke auf der Teilfläche sollte sich von der des Bereichs des Arbeitsplatzes für Bildschirm- und Büroarbeit und des Raumes abheben. Es wird empfohlen, dass sie mindestens 750 lx beträgt. Benachbarte Teilflächen und Arbeitsbereiche sollten grundsätzlich keine zu hohen Leuchtdichteunterschiede aufweisen.

Hinweis
Für die Beleuchtung von Teilflächen können Arbeitsplatzleuchten, z. B. Schreibtischleuchten, verwendet werden. Diese sollten den sicherheitstechnischen, ergonomischen und lichttechnischen Anforderungen nach DIN 5035-8 entsprechen.